Bad Kreuznach

Gericht: Bürgermeisterwahl war rechtens

Stand

Die Wahl zum Bürgermeister in Bad Kreuznach war rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden und damit die Klage zweier Stadtratsmitglieder abgewiesen. Beide Kläger wollte die Wahl von Thomas Blechschmidt zum Bürgermeister für ungültig erklären lassen, weil dieser sich erst nach einer ersten Bewerbungsfrist zur Wahl gestellt hatte.

Damals hatte die Bad Kreuznacher Oberbürgermeisterin die Bewerbungsfrist verlängert. Die Richter hielten diese Verlängerung für rechtens. Die Wahl Blechschmidts leide an keinem Verfahrensfehler. Eine Berufung gegen diese Entscheidung ist möglich.

Stand
AUTOR/IN
SWR