Hunde im Tierheim

Nach Brandbrief an Bundesministerium

Viele Tierheime am Limit in der Pfalz - keine Hilfe vom Bund

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Das Tierheim in Speyer hat einen Aufnahmestopp für Hunde verhängt und auch andere Tierheime in der Pfalz sind am Limit. Nach einem Brandbrief ans Bundeslandwirtschaftsministerium zuckt man dort nur mit den Schultern.

Tierheime aus ganz Deutschland aber auch der Pfalz hatten in dem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) beklagt, dass sie keine freien Plätze mehr für Hunde haben. Unter anderem hatten die Tierschutzvereine Frankenthal und Speyer sowie die Tiernotinsel Bad Dürkheim den Brief unterzeichnet. In Speyer gilt nach wie vor ein Aufnahmestopp für Hunde, weil es zu wenig Fachkräfte gibt, die sich um die Tiere kümmern könnten. Andererseits würden immer mehr Hunde abgegeben, beispielsweise weil sich deren Besitzer die Tierarztkosten nicht mehr leisten könnten, heißt es in dem Brief.

Nach der Kritik der Tierheimbetreiber hat das Bundeslandwirtschaftsministerium dem SWR mitgeteilt, der Bund habe keine finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Tierheimen. Auch Pfälzer Tierheime hatten in ihrem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir Alarm geschlagen und gemahnt, das System sei völlig überlastet und drohe zusammenzubrechen.

Ministerium: Arbeit der Tierheim unverzichtbar

Das Ministerium teilte dem SWR mit, die Arbeit der Tierheime sei zwar unverzichtbar. Für Kosten, Unterhalt und Betrieb seien aber die Länder, Städte und Gemeinden zuständig. Dennoch habe der Bund im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise den Tierheimen Finanzhilfen zur Verfügung gestellt. Außerdem sei im Koalitionsvertrag vereinbart, zur Unterstützung der Tierheime eine Stiftung einzurichten - daran arbeite das Ministerium derzeit

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Die Tierheime forderten außerdem vom Bundeslandwirtschaftsminister, den unkontrollierten Handel mit Hunden im Internet sowie den unkontrollierten Import von Tieren aus dem Ausland zu unterbinden.

Das Ministerium verwies dabei lediglich auf eine EU-Verordnung, die das Reisen mit Haus- und Zootieren regelt: Pro Person dürften jeweils höchstens fünf Tiere mitgenommen werden und diese dürften auch nicht den Besitzer wechseln. Und auch "gewerbsmäßige Hundezucht" sei klar im Tierschutzgesetz festgelegt. Dazu brauche man eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Mit anderen Worten: Nach Ansicht des Ministeriums ist alles geregelt.

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