Die drei Erzieherinnen und Erzieher waren offenbar am fraglichen Tag mit der Aufsicht der Kinder betraut. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, ob sie unaufmerksam waren und ob sich der Tod des vierjährigen Mädchens hätte verhindern lassen können. Dann könnten sich die Erzieher der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht haben. Die Erzieher sollen nun vernommen werden. Zuerst hatte die "Rheinpfalz" berichtet.
Stranguliert mit einer Topfstelze
Das Kind wurde Mitte Februar auf dem Kita-Gelände leblos aufgefunden. Der Polizei zufolge wurde noch versucht, die Vierjährige zu reanimieren - ohne Erfolg. Wie die anschließenden Untersuchungen ergaben, starb das Mädchen durch ein "zentrales Regulationsversagen bei Strangulation": Es hat sich offenbar mit einer sogenannten Topfstelze auf der Rutsche selbst erdrosselt. Womöglich ist die Vierjährige gestürzt oder abgerutscht und hängengeblieben.

Eine Mutter, die ihr Kind abholen wollte, hatte die Erzieher auf den Unfall aufmerksam gemacht. Sie hatte mitgehört, wie sich andere Kita-Kinder darüber unterhielten, dass ein Kind auf der Rutsche schlafen würde.
Wohl keine Dritten am Tod des Kindes beteiligt
Laut Staatsanwaltschaft hatten sich die Kinder in der Kita häufiger Topfstelzen um den Hals gehängt um sie als eine Art Tasche zu verwenden und Sachen zu transportieren. Nach dem Unfall hat die Gemeinde Limburgerhof Topfstelzen in allen kommunalen Kindergärten verboten.
Dass Dritte an dem Tod der Vierjährigen beteiligt gewesen sein könnten, schloss die Staatsanwaltschaft Frankenthal früh aus. Sie hielt es aber schon damals für möglich, dass die Aufsichtspflicht verletzt worden sein könnte.