Das Gericht sah es als erwiesen, dass der 21-Jährige seine Partnerin erwürgt hat. Wegen seines Alters gilt der Verurteilte als Heranwachsender - deshalb wurde vor der Jugendstrafkammer verhandelt und Jugendstrafrecht angewandt.
Richtigstellung: In einer vorherigen Fassung des Artikels hieß es noch, dass der Mann die Frau beim Sex erwürgt habe. Das ist falsch. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Freundin in ihrer Wohnung in Kaiserslautern erwürgt
Die Tat ereignete sich in der Wohnung der getöteten 20-Jährigen in Kaiserslautern. Laut Staatsanwaltschaft hatte der junge Mann die Frau in einer Nacht im September so lange gewürgt, dass sie an den Folgen starb. Das sei zwar nicht seine Absicht gewesen, er hätte es aber vermeiden und verhindern können, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte machte nach Angaben eines Gerichtssprechers von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Verurteilte und auch die Staatsanwaltschaft können dagegen noch Revision einlegen.