Frankenthal

Immobilienmakler muss Provision zurückzahlen

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Frankenthal:

Ein Immobilienmakler muss seine Provision zurückzahlen, wenn der Kaufvertrag durch eine Täuschung zustande kam. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar aus Baden über einen Makler ein Haus in der Umgebung einer kleinen Gemeinde im Landkreis Germersheim gekauft. Das Haus wurde angeboten als „idyllisches Wohnen in ruhiger sonniger Alleinlage“. Allerdings hatte der Verkäufer nicht angegeben, dass das Haus im sogenannten Außenbereich der Gemeinde liegt. Hier darf nämlich nur wohnen, wer dort auch einen landwirtschaftlichen Betrieb unterhält. Als das Ehepaar erfuhr, dass es dort nicht wohnen darf, wurde der Kaufvertrag für unwirksam erklärt. Das Frankenthaler Landgericht hat jetzt geurteilt: auch der Makler muss seine Vermittlungsprovision zurückzahlen. Denn: zahlen muss der Immobilienkäufer nur, wenn der Kaufvertrag auch wirksam zustande kommt.

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AUTOR/IN
SWR