Wenn ein Gesetz je nach Standort vollkommen unterschiedlich ausgelegt wird, stimmt etwas nicht. Entweder mit dem Gesetz - oder mit denen, die es auslegen, meint Pascal Fournier.

Mitarbeiterin wollte keine Corona-Impfung

Urteil: Klinikum Ludwigshafen hat Impfverweigerin zu Recht entlassen

Stand

Eine Klinik durfte einer Mitarbeiterin kündigen, nachdem sie die Corona-Impfung verweigert hat – so hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden. Nach SWR-Informationen geht es dabei um das Klinikum Ludwigshafen.

Die Klägerin hatte laut Gericht auf verschiedenen Stationen eines Krankenhauses in Rheinland-Pfalz Patienten versorgt. Nach SWR-Informationen handelt es sich dabei um das Klinikum Ludwigshafen. Sie sei trotz entsprechender Angebote ihres Arbeitgebers nicht bereit gewesen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Im Juli 2021 wurde ihr gekündigt – wogegen die Frau vor Gericht zog.

Das Klinkum Ludwigshafen
Das Klinikum Ludwigshafen.

Sie argumentierte, die Kündigung sei ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot laut Bürgerlichem Gesetzbuch. Dabei geht es darum, dass Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben.

Gericht: Klinikum Ludwigshafen wollte Patienten schützen

Das sahen die Richter anders: Der Frau sei nicht gekündigt worden, weil sie sich nicht habe impfen wollen. Der Grund für die Kündigung war laut Gericht die Absicht, die Krankenhauspatienten und die Kollegen davor zu schützen, sich bei ihr anzustecken.

Schon das dritte Urteil zu dem Fall

Der Fall wurde zuvor bereits zwei Mal vor Gericht verhandelt, zunächst vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen und dann im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht. Am Donnerstag entschied schließlich das höchste deutsche Arbeitsgericht über den Fall – und schloss sich dem Urteil des Landesarbeitsgerichts an: Das Klinikum Ludwigshafen hat mit der Kündigung nicht gegen das Maßregelungsverbot verstoßen, das Angestellte vor willkürlichen Entscheidungen der Klinikverantwortlichen schützt.

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