Es seien sowohl ein roter Klebestreifen an der Stufe als auch ein Geländer an der Wand angebracht gewesen. Das reiche als Warnung aus, urteilte das Gericht. Ein Gast dürfe nicht erwarten, vor Gefahren geschützt zu werden, die ohne Weiteres erkennbar sind, begründeten die Frankenthaler Richter ihre Entscheidung.
Frau wollte 7.500 Euro Schmerzensgeld
Eine Frau aus Baden-Württemberg war Gast in dem Restaurant in Speyer. Auf dem Weg zur Toilette übersah sie offenbar auf dem Weg nach unten eine Stufe, kam ins Stolpern und stürzte gegen eine Mauerkante. Dabei verletzte sich die Frau an ihrem Brustkorb und an einem Bein. Vom Restaurantbetreiber forderte sie mindestens 7.500 Euro Schmerzensgeld. Sie habe die Stufe nicht gesehen, weil sie nicht ausreichend beleuchtet gewesen sei. Außerdem habe sich die Stufe farblich kaum vom Boden unterschieden.
Grundsätzlich ist ein Gastwirt verpflichtet, "den Gästen einen gefahrlosen Aufenthalt in seinem Restaurant zu ermöglichen", sagten die Frankenthaler Richter. Allerdings sei auch den Besuchern zuzumuten, auf ihre eigene Sicherheit zu achten. Einen Gast könne man nicht vor jeglichen Gefahren schützen.
Gegen das Urteil hat die Frau Berufung eingelegt.