"Wir sind am Boden zerstört“, sagt Bernd Kasper, der Vorsitzende der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) Koblenz, gegenüber dem SWR. 12 Jahre lang habe man auf die Möglichkeit gewartet, wieder in einem geeigneten Schwimmbad trainieren zu können und auch die Schwimmausbildung für Kinder wieder anzubieten.
Allerdings gestalten sich die Verhandlungen mit dem Betreiber des neuen Moselbades in Koblenz schwierig: Zwar habe man sich in den Gesprächen auf die gleichen Übungszeiten wie zuletzt im alten Stadtbad einigen können, Ärger gibt es aber bei den Kosten für die Trainigszeiten.
21.000 Euro statt 4.500 Euro Miete für Hallenbad
In einer Pressemitteilung heißt es von der DLRG: Bisher zahle man rund 4.500 Euro jährlich im Beatusbad. In Zukunft müssten sie im Moselbad jährlich fast 21.000 Euro bezahlen. "Da liegen wir also bei dem Fünffachen der bisherigen Kosten“, rechnet Bernd Kasper vor. Diese Summe sei für den gemeinnützigen Verein in der aktuellen Lage einfach nicht zu stemmen.
Dabei sei die Freude über das neue Hallenbad bei den Mitgliedern der DLRG groß gewesen. Denn dort ist auch eine Ausbildung für Rettungsschwimmer möglich. Dazu ist nämlich eine Wassertiefe von mehr als drei Metern nötig, um etwa Taucher mit Ausrüstung auszubilden, sowie eine Sprungmöglichkeit von mindestens drei Metern. In dem wesentlich kleineren Beatusbad, in dem die DLRG im Moment trainiert, ist das nicht möglich.
Badbetreiber bleibt bei den Forderungen
Die Betreiber des neuen Moselbades verteidigen die höheren Preise für die zukünftige Nutzung des Schwimmbads für Vereine. Nach Auskunft der Koblenzer Bäder GmbH und der Stadt ist die Preiserhöhung notwendig. Das neue Hallenbad habe 48 Millionen Euro gekostet, dazu kämen laufende Betriebskosten, erklärt die Bäder GmbH in einem Schreiben gegenüber dem SWR.
Außerdem würden alle Vereine im neuen Moselbad Rabatte bekommen. Zudem könne die DLRG weiterhin das Beatusbad oder das Bad auf der Karthause für Kurse nutzen - und das zu den bisherigen Konditionen.
Ministerium empfiehlt Freistellung von Nutzungsgebühr
Das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport teilt auf SWR Anfrage mit, es sei seit Jahrzehnten gelebte Praxis, dass die Gruppen der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft fast immer von der Zahlung der Benutzungsentgelte freigestellt werden. Grund sei, dass ihre Mitglieder unentgeltlich Wach- und Aufsichtsfunktionen wahrnehmen.
Den kommunalen Gebietskörperschaften werde empfohlen, entsprechend dieser mehrheitlich geübten Praxis zu verfahren. Es obliege allerdings immer den kommunalen Trägern eigenständig darüber zu entscheiden, zu welchen Bedingungen sie die Nutzung ihrer Schwimmbäder zulassen.