25.000 Euro Lösegeld gefordert

Prozessbeginn: Fünf Angeklagte sollen Mann in Betzdorf entführt haben

Stand
Autor/in
Christoph Bröder

Vor dem Koblenzer Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen fünf mutmaßliche Entführer begonnen. Sie sollen einen Mann in Betzdorf entführt haben, um von dessen Brüdern Lösegeld zu erpressen.

Die fünf Männer sind laut Gericht gemeinsam wegen erpresserischen Menschenraubs angeklagt. Einer der Angeklagten muss sich demnach auch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Angeklagten im Alter von 23 bis 27 Jahren vor, im vergangenen September einen Mann in Betzdorf entführt und nach Kassel gebracht zu haben. Einer der Angeklagten soll den Entführten zudem mit einem Messer und durch Schläge verletzt haben.

Der Entführung soll ein Streit vorausgegangen sein

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die mutmaßlichen Täter sich mit dem späteren Opfer und dessen Bruder am Bahnhof in Betzdorf getroffen haben. Dort sei es zu einem Streit gekommen. Der Bruder sei daraufhin weggegangen.

Anschließend hätten die mutmaßlichen Täter dem Mann ein Messer an die Kehle gehalten und so gezwungen, in ein Auto einzusteigen. Auf der Fahrt nach Kassel haben die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft den Mann mit Schlägen und Schnitten verletzt.

Opfer soll in einer Gartenlaube gefesselt worden sein

In Kassel soll der Entführte im Laufe der Nacht mit verbundenen Augen in den Keller einer Gartenlaube gebracht und an einen Stuhl gefesselt worden sein. Ob es weitere Mittäter gab, die den entführten Mann dort bewacht haben, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch unklar. In dem Keller habe die Polizei später eine Reihe von Waffen gefunden, unter anderem mehrere Messer, Pfefferspray und eine Handfeuerwaffe mit Munition.

Angeklagte sollen 25.000 Euro Lösegeld gefordert haben

Laut Anklage haben die mutmaßlichen Entführer bei den Brüdern des Opfers angerufen und sie um zunächst 10.000 Euro erpresst. Später sollen sie die Forderung auf 25.000 Euro erhöht haben. Dabei hätten sie gedroht, den Mann zu verstümmeln, sollte das Lösegeld nicht gezahlt werden.

Bei einer durch die Polizei initiierten Geldübergabe seien die Angeklagten schließlich festgenommen worden. Zu einer tatsächlichen Geldübergabe kam es demnach aber nicht.

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