Kita-Unfall - wurde Aufsichtspflicht verletzt?

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Das vierjährige Kind, dass am vergangenen Donnerstag in einer Kindertagesstätte in Limburgerhof im Rhein-Pfalz-Kreis ums Leben gekommen ist, hat sich auf einer Rutsche stranguliert. Das hat laut Staatsanwaltschaft die Obduktion bestätigt. Das Mädchen hatte sich eine Topfstelze am Körper befestigte, als es auf die Rutsche stieg. Das Balanciergerät, das wie ein umgekehrter kleiner Eimer aussieht, an dem ein langes Kunststoffseil gebunden ist, soll den Gleichgewichtssinn von Kindern trainieren. Hersteller warnen im Internet ausdrücklich vor einer Strangulationsgefahr und empfehlen, Topfstelzen nur unter Aufsicht Erwachsener zu benutzen. Warum das Kind dieses Gerät mit auf die Rutsche nahm und dann im Seil hängen blieb und erstickte, ist laut Staatsanwaltschaft völlig unklar. Es werde in der Kita wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt. Es geht also um die Frage, ob die Aufsichtspflicht, verletzt worden ist.

Limburgerhof

Unglücksfall in Kita Vierjährige in Limburgerhof starb durch tragischen Unfall

Vergangene Woche ist in Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) ein vierjähriges Mädchen ums Leben gekommen. Nun liegt das Ergebnis der Obduktion vor.

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SWR