Globuli und Tropfen: Homöopathie könnte als Kassenleistung nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Lauterbach bald wegfallen.

Homöopathie nicht mehr als Kassenleistung?

Minister Hoch: Streichung der Homöopathie fällt finanziell nicht ins Gewicht

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Dirk Rodenkirch
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Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat Zweifel, ob es sich lohnt, die Homöopathie als Kassenleistung zu streichen. Das Einsparpotential sei überschaubar.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für homöopathische Leistungen nicht mehr bezahlen. Einerseits weil die Krankenkassen sparen müssen. Andererseits habe die Homöopathie nach wissenschaftlichem Sachstand keinen medizinischen Nutzen, so Lauterbach. Damit dürfe sie nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.

Hoch: Lauterbachs Haltung zu Homöopathie "nachvollziehbar"

Minister Hoch erklärte auf Anfrage des SWR dazu: "Die Haltung des Bundesgesundheitsministers zu Homöopathie als Kassenleistung ist nachvollziehbar." In der Gesetzlichen Krankenversicherung würden grundsätzlich nur Leistungen finanziert, für die es eine nachgewiesene Wirksamkeit beziehungsweise einen belegten Nutzen gebe. Dieses Grundprinzip werde bei der Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch die Krankenkassen ein Stück weit durchbrochen.

Hoch: Frage, ob Aufwand in Relation zum Ertrag steht

Hoch verweist aber darauf, dass homöopathische Leistungen schon länger nicht mehr Bestandteil des allgemeinen Leistungskatalogs der Kassen sind. Seit 2010 können sie den Versicherten aber freiwillig angeboten werden, was viele Krankenkassen auch tun, "da viele Menschen mit der Homöopathie positive Erfahrungen machen", so Hoch.

Nach Ansicht des Landesgesundheitsministers fallen die möglichen Kosteneinsparungen bei einer kompletten Streichung der Homöopathie nicht wirklich ins Gewicht. Sie lägen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Und das angesichts von Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen von über 280 Milliarden Euro. "Daher gilt es zu überlegen, ob der Aufwand in Relation zum Ertrag steht", meint Hoch.

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"Versicherten wird ein Stück Wahlfreiheit genommen"

Denn bei der gänzlichen Streichung der Homöopathie werde den Versicherten ein Stück Wahlfreiheit genommen wird, so der Minister. Die rheinland-pfälzische Landesregierung habe deshalb bislang die Lösung über freiwillige Satzungsleistungen einzelner Krankenkassen unterstützt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte Lauterbachs Pläne. Der Vorsitzende Andreas Gassen sagte, es spiele keine Rolle, ob dabei kleine oder große Summen eingespart würden. Es gehe ums Prinzip. Wer sich weiter mit homöopathischen Mitteln oder Verfahren behandeln lassen wolle, solle dies auf eigene Kosten tun. Krankenkassen bieten dafür auch Zusatzversicherungen an.

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