In der Energiekrise von Gas auf Öl umsteigen - Option für Unternehmen (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Fuel Switch – einfach mal den Treibstoff wechseln

Wie Unternehmen von Gas auf Öl umsteigen können

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Christian Buttkereit

Wenn es kein Gas mehr gibt, dann heizen wir eben mit Öl. Was für den Privathaushalt ziemlich unrealistisch klingt, ist für viele Unternehmen eine ernsthafte Option.

Nach Angaben der Industrie- und Handelskammern besitzen viele Betriebe entweder noch ihre alten ausrangierten Ölkessel, oder sie verfügen über Heizungsanlagen und Kraftwerke, die sowohl mit Öl als auch mit Gas betrieben werden können.

Allein in Rheinland-Pfalz gibt es nach Angaben der Landesvereinigung der Unternehmerverbände (LVU) eine vierstellige Zahl von Unternehmen, die auf einen anderen Energieträger umstellen wollen. Auch wenn das nur als Übergangslösung geplant ist, geht es oft nicht ohne Genehmigung. Der Gesetzgeber hat angesichts der Gaskrise das Verfahren erleichtert. Doch die Unternehmen in Rheinland-Pfalz sind verunsichert.

Gesetz erlaubt Ausnahmen - Details sind unklar

Zwar erlauben es Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, von den bisherigen Regeln vorübergehend abzuweichen, doch mangelt es bei den Details offenbar noch an Klarheit. So wirft der LVU der Landesregierung vor, wertvolle Zeit verstreichen zu lassen. Angesichts der zu erwartenden Antragsflut seien vereinfachte Verfahren ebenso notwendig wie zielgenaue Antragsformulare.

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen hätten die Regelungen des Bundes bereits auf Landesebene konkretisiert, in NRW mit dem "Fuel Switch"-Erlass, in Niedersachsen mit Vollzugshinweisen zur Gesetzesnovelle.

"Rechtssicherheit für Brennstoffwechsel schaffen"

Aus dem Mainzer Regierungsviertel heißt es, man sei mit den zuständigen Ministerien auf Bundesebene in engem Kontakt. Vergangene Woche hatte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) den Bund aufgefordert, Rechtssicherheit für den Brennstoffwechsel zu schaffen und schnelle Genehmigungen zu ermöglichen.

Inzwischen ist aus dem Landesumweltministerium zu erfahren, dass der Bund mittlerweile konkreter geworden ist, wie die neuen Rechtsvorschriften angewendet werden sollen. Weitere Einzelheiten würden noch auf Bund-Länderebene geklärt, bestätigt das Bundesumweltministerium in Berlin.

Wenig Aufwand bei Anlagen, die für beides zugelassen sind

Informationen über den aktuellen Stand erhalten Unternehmen bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen SGD Nord in Koblenz und SGD Süd in Neustadt an der Weinstraße. Am geringsten ist demzufolge der Aufwand bei Anlagen, die grundsätzlich sowohl für Gas-, als auch für Ölbetrieb zugelassen sind. In diesem Fall genügt es, der zuständigen Behörde den Brennstoffwechsel anzuzeigen.

Zuständig sind in der Regel die Immissionsschutzbehörden der Städte oder Landkreise. Sie können Ausnahmen erlassen für die Dauer von bis zu sechs Monaten, auch wenn eine Befeuerung mit Öl mehr Schwefeldioxid freisetzt als der Gasbetrieb. Das gilt für sogenannte mittelgroße und Großfeuerungsanlagen zur Stromerzeugung, nicht aber für Prozessfeuerungsanlagen, wie zum Beispiel Glasschmelzen. Hier, so kritisiert das rheinland-pfälzische Umweltministerium, würde ein immissionsschutzrechtliches Änderungsverfahren mehr Zeit brauchen, als in einer Krisensituation zur Verfügung stünde. Mögliche Erleichterungen für diese Anlagen stellt das Bundesumweltministerium für Ende August in Aussicht. 

Ab wann gelten Sonderregeln?

Unklarheit gab es über die Frage, ab wann die Sonderregelungen überhaupt angewendet werden dürfen? Gilt eine Mangellage erst, wenn der Bundeswirtschaftsminister die Notfallstufe ausgerufen hat oder bereits jetzt? Aus dem Bundesumweltministerium heißt es auf SWR-Anfrage:

Durch die erfolgte Ausrufung der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas und dem Einfuhrverbot für Steinkohle sind die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 31a bis 31 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Bezug auf die Versorgung als gegeben anzusehen.

Ministerium rät: Anträge schnell stellen

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität rät deshalb jedem Unternehmen, schnellstmöglich einen Antrag bei den zuständigen Genehmigungsbehörden zu stellen. Die Industrie- und Handelskammern empfehlen Unternehmen sogar, bei den Behörden den vorzeitigen Beginn der Brennstoffumstellung zu beantragen. Sie könnten dann ihre Anlagen auf eigenes Risiko errichten oder ändern, während die Behörden den Genehmigungsantrag prüfen.

Das Bundesumweltministerium hält dagegen: Von den rund 17.000 in Frage kommenden Feuerungsanlagen sei nur knapp ein Zehntel immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Bei den meisten könne der Brennstoffwechsel also ohne Genehmigung vollzogen werden.

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