Mit dem Mietwagen ins Ausland: Tipps vom ADAC zu Vignette und Umweltplakette

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AUTOR/IN
Jonathan Hadem

Einfach so mit dem Auto im Ausland herumfahren, kann teuer werden: In vielen Ländern in Europa gibt es Umweltzonen. In der Innenstadt von Paris gilt zum Beispiel ein Fahrverbot für bestimmte Dieselautos, im Madrider Stadtzentrum dürfen Diesel mit Euro-Norm 3 oder schlechter sowie Benziner mit Euro-Norm 2 oder schlechter nicht fahren. Die Strafen sind teils hoch. Auch in Straßburg kann es mehrere hundert Euro kosten, wenn man mit einem deutschen Mietwagen ohne die passende Umweltplakette in der Innenstadt unterweg ist. Wer muss sich darum kümmern, dass Mietwagen die nötigen Plaketten oder Vignetten haben? Alexander Schnaars, Rechts-Experte beim ADAC erklärt es im Gespräch mit SWR-Aktuell-Moderator Jonathan Hadem.

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SWR Aktuell: Wer ist bei Umweltplaketten und Vignetten fürs Ausland verantwortlich, der Fahrer oder der Verleiher?

Alexander Schnaars: Tatsächlich ist der Fahrer hier verantwortlich. Vor allem, wenn man bei einem deutschen Anbieter mietet hat und dann mit dem Mietwagen ins Ausland fährt, kann das Unternehmen hier nicht haften wegen mangelnder Aufklärung. Es kann nämlich nicht verlangt werden, dass die Mitarbeiter der Mietwagenfirma sich bei allen Maut- und Vignettenvorschriften anderer Länder auskennen. Das würden einfach die Anforderungen an Aufklärung und Beratung überschreiten, also liegt hier auch kein „Beratungsverschulden“ vor. Deswegen muss man sich hier tatsächlich als Fahrer darum kümmern, dass man bei einem deutschen Mietwagen fürs Ausland auch die passenden Vignetten beziehungsweise Umweltplaketten hat.

SWR Aktuell: Wenn ich zum Beispiel in die Schweiz fahre und ein Auto mit Vignette miete, dann hat möglicherweise ein Kunde vor mir diese Vignette bezahlt und draufgeklebt - und die Mietwagenfirma rechnet mir und jedem anderen Kunden die Vignette als Sonderleistung drauf. Oder wie funktioniert das?

Schnaars: Da braucht man sich keine Sorgen zu machen, solche Fälle sind uns auf jeden Fall nicht bekannt. Wenn man den Mietwagen von einem Schweizer Mietwagenunternehmen mietet, dann haben die in der Regel auch schon alle die Jahresvignette, die sind damit schon ausgerüstet. Aber dass da Extrakosten berechnet würden, weil ein Kunde vorher bei einem deutschen Mietwagenunternehmen jetzt so was drauf hat, da sind uns keine Fälle bekannt.

SWR Aktuell: Worauf sollte ich denn noch achten, wenn ich vorhabe, mit dem Mietwagen ins Ausland zu fahren?

Schnaars: Auf jeden Fall sollte man schon bei Vertragsschluss darauf achten, dass man mit dem Mietwagen überhaupt ins Ausland fahren darf. Das ist nämlich nicht immer der Fall. Das muss tatsächlich auch im Vertrag drinstehen, beziehungsweise die Länder oder das Land, in das man reisen möchte, muss mit angegeben werden. Da kann es tatsächlich Einschränkungen geben. Das kommt auf die Mietwagenunternehmen an, darüber muss man sich vorher im Klaren sein. Ansonsten, wenn man dann mit dem deutschen Mietwagen im Ausland unterwegs ist, auf jeden Fall die Fahrzeugpapiere und den Mietvertrag dabeihaben.

SWR Aktuell: Sie haben gesagt, es gibt teilweise auch Mietwagenanbieter, die Fahrten in bestimmte europäische Länder gar nicht erlauben - oder nur mit den niedrigpreisigen Modellen. Ist das denn rechtens?

Schnaars: Das ist tatsächlich rechtens. Hier herrscht Vertragsfreiheit: Die Mietwagenunternehmen können die Verträge gestalten, wie sie wollen und können dementsprechend auch selbst bestimmen, in welche Länder gefahren werden darf und in welche nicht.

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