7 Monate Whistleblower-Schutzgesetz: IHK Stuttgart sieht noch viel Unsicherheit bei Firmen

Stand
Autor/in
Christian Rönspies

Beim Thema „Whistleblower“ denken viele zuerst an Menschen wie Edward Snowden oder Julian Assange. Ein britisches Gericht verhandelt ab heute über seinen Einspruch gegen die geplante Auslieferung an die USA. Whistleblower, Hinweisgeber, gibt es auch im normalen Alltag - Menschen, die auf Missstände aufmerksam machen. Damit die nach so einem Hinweis nicht drangsaliert werden, gibt es in Deutschland seit Juli 2023 das „Hinweisgeberschutzgesetz“. Das verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, sichere Systeme einzuführen, bei denen Mitarbeiter Hinweise geben können, ohne dass sie deswegen negative Konsequenzen fürchten müssen. So muss es zum Beispiel eine interne Meldestelle geben. Was sind die Erfahrungen damit bisher? Darüber hat SWR-Aktuell-Moderator Christian Rönspies mit Andreas Kiontke gesprochen, er ist Leiter der Stabsstelle „Recht und Steuern“ bei der IHK Stuttgart.

SWR Aktuell: Als das Gesetz in Kraft getreten ist, gab es auch Kritik aus einigen Betrieben, dass die Anforderungen teils schwierig umzusetzen seien. Haben sich die Unternehmen damit inzwischen ein bisschen arrangiert?

Andreas Kiontke: Auf jeden Fall. Die Unternehmen akzeptieren natürlich, dass es derartige Regelungsvorhaben gibt. Der Sinn und Zweck hinter solchen Regelungen steht ja auch außer Frage. Da kann keiner was dagegen haben. Wo wir insbesondere jetzt als IHK den Zeigefinger erheben, sind Themen wie, dass die Unternehmen natürlich schon mit sehr vielen Pflichten belastet sind. Jede neue Pflicht, die dazukommt, jede neue Meldestelle bedeutet erst mal neue Kosten, neue Zeit, die investiert werden muss, einen hohen Aufwand. Mit anderen Worten: Bürokratie. Und das ist natürlich das Thema, bei dem wir sagen: Braucht es das auch noch?

SWR Aktuell: Was bekommen Sie für Rückmeldungen über konkrete Erfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz?

Kiontke: Konkrete Erfahrung sind in erster Linie Unsicherheiten bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Unternehmen, die sich dem Thema nähern müssen und natürlich auch wollen, stehen erst einmal von einer Menge unbestimmter Rechtsbegriffe, unklarer Formulierungen. Es wird ihnen gar nicht so einfach gemacht, sich rechtskonform zu verhalten und sich an dieses Gesetz anzupassen. Und das ist natürlich eine Sache, die uns nicht gefallen kann.

SWR Aktuell: Gab es schon besonders eindrückliche Beispiele, wo firmeninterne Whistleblower tatsächlich etwas bewegt haben - und vielleicht gerade, weil sie jetzt durch die gesetzlichen Vorgaben besser geschützt sind? Oder ist das Gesetz dazu noch zu kurz im Einsatz?

Kiontke: Ich würde sagen, dafür ist es noch zu früh, das zu beurteilen. Uns ist in der Hinsicht nichts bekannt geworden. Und es ist ja auch nicht so, dass Whistleblower bisher komplett schutzlos waren. Auch bisher gab es ja schon Möglichkeiten, sich vertraulich zum Beispiel an Ermittlungsbehörden zu wenden oder an andere Stellen, um auf Missstände hinzuweisen, ohne direkt Repression zu befürchten.

SWR Aktuell: Das heißt, Sie würden sagen, man müsste diesem Gesetz noch ein bisschen Zeit geben, um tatsächlich effektiv zu wirken und auch so, dass man was davon mitbekommt?

Kiontke: In jedem Fall. Das muss insbesondere bei den Mitarbeitern ankommen. Die sind ja auch im Rahmen des Gesetzes zu informieren, dass es solche Meldemöglichkeiten gibt. Es muss mehr Vertrauen aufgebaut werden, auch seitens der Mitarbeiter, dass es dann tatsächlich keine Konsequenzen gibt, wenn mal gemeldet wird – also, dass der Mechanismus, den sich der Gesetzgeber ausgedacht hat, auch tatsächlich funktioniert. Wenn das passiert, dann wird es sicherlich auch genutzt werden. Im Moment liegen uns dazu aber noch keine richtigen Erfahrungen vor.

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Christian Rönspies