Eine Beschäftigte der Deutschen Post steht mit einer Fahne der Gewerkschaft Verdi vor einer Deutsche-Post-DHL-Niederlassung. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg (Symbolbild))

FAQ zum Streik bei Deutscher Post

Was ein unbefristeter Poststreik für Kunden bedeuten könnte

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In einer Urabstimmung haben ver.di-Mitglieder für einen unbefristeten Streik bei der Deutschen Post gestimmt. Bevor es dazu kommt, wird aber nochmal verhandelt.

Sollten diese scheitern, droht ein Ausstand, der deutlich über die Warnstreiks seit Anfang des Jahres bei der Post hinausgehen könnte. Was bedeutet das für Kunden, die auf wichtige Briefe oder Pakete warten? Denn die eigentlichen Regeln zur Briefstellung sind dann ausgehebelt.

Wann gab es bei der Post zuletzt einen unbefristeten Streik, und wie lief er ab?

Das letzte Mal wurde die Post 2015 unbefristet bestreikt. Damals ging es um die Gründung von Tochterfirmen für die Paketzustellung. Die Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft ver.di galt bis dahin als die härteste in der Geschichte des Unternehmens. 32.000 Beschäftigte haben damals die Arbeit niedergelegt. Die Post gab sich entspannt, 80 Prozent der Briefe und Pakete würden trotzdem pünktlich zugestellt oder mit Verzögerungen von maximal zwei bis drei Tagen. Die Gewerkschaft zweifelte das damals an. Der Norddeutsche Rundfunk kam bei einer Untersuchung nur auf 40 pünktlich zugestellte Briefe von 100 insgesamt überprüften.

Was tun, wenn Rechnungen nicht pünktlich ankommen?

Rechnungen sind in der Regel zeitkritisch, häufig müssen sie binnen 14 Tagen beglichen werden. Aber: Was passiert, wenn die Rechnung wegen des Streiks so spät ankommt, dass der Empfänger diese Frist gar nicht einhalten kann? Rechtlich ist diese Situation für den Empfänger unproblematisch. Fristen, die in Rechnungen oder anderen Schreiben gesetzt werden, laufen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Brief zugestellt wurde. Trotzdem kann es passieren, dass der Rechnungssteller eine Mahnung verschickt.

Mahn- oder Inkassogebühren sind allerdings nicht zulässig, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist. Und die Nachweispflicht liegt beim Absender: Dieser muss im Zweifel beweisen können, dass der Brief pünktlich beim Empfänger angekommen war. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, können ein kurzes Telefonat oder eine E-Mail helfen: Wer mit großer Verspätung eine Rechnung bekommt und absehen kann, dass die angegebene Zahlungsfrist nicht mehr einzuhalten ist, kann sich beim Absender melden und erklären, dass die Rechnung wegen des Streiks erst verspätet zugestellt wurde. So kann ein Mahnverfahren möglicherweise verhindert werden.

Komplizierter ist das bei Behördenschreiben, zum Beispiel bei einem Steuerbescheid. Da gelten für einen Einspruch enge Fristen. Wenn ich aber glaubhaft erklären kann, dass ich den Bescheid später bekommen habe, weil die Post streikt, läuft die Frist auch erst ab dem Tag der Zustellung.

Was, wenn ich selbst einen zeitkritischen Brief oder ein Paket verschicken will?

Die Bewerbung muss pünktlich raus oder man hat ein Handwerkerangebot erhalten, das man zusagen möchte: Wie sollte man sich in Streikzeiten verhalten, damit die Post fristgerecht ankommt? Den Brief einfach in den nächsten Briefkasten zu werfen, ist keine gute Idee. Die Post übernimmt keine Haftung, wenn wegen des Streiks Fristen verpasst werden. Falls der Empfänger in der Nähe sitzt, kann man den Brief stattdessen persönlich einwerfen.

Alternativ kann man sich auch für einen anderen Versanddienstleister oder Kurierdienst entscheiden. Die Auswahl ist bei Briefen allerdings überschaubar: Die Bundesnetzagentur listet zwar ein paar hundert private Anbieter auf - wie BW Post oder auch PIN Mail - diese sind aber oft nur lokal aktiv und konzentrieren sich häufig auf Geschäftskunden. Manche regionale Brief-Dienstleister bieten auch bundesweite Sendungen an - arbeiten dann aber mit Partnern zusammen. Das muss nicht immer die Deutsche Post sein, das ist aber oft der Fall. Wenn ich mich also mit einem wichtigen Schriftstück an einen privaten Anbieter wende, sollte ich vorher nachfragen, wie die bundesweite Zustellung läuft.

Es ist auch denkbar, eine "De-Mail" zu verschicken, das ist eine rechtssichere E-Mail mit Identitätsüberprüfung. Dieses Angebot hat sich bisher allerdings nicht durchgesetzt. Auch ein Fax zu versenden ist denkbar, wenn man die Möglichkeit dazu hat. Das ist allerdings nicht in allen Fällen rechtssicher, wenn es um wichtige Dokumente geht, weil die Originalunterschrift fehlt.

Wenn es um Paketdienstleister geht, gibt es zahlreiche Anbieter neben der Post - nicht nur für den bundesweiten, sondern auch für den internationalen Versand. Hermes ist gemessen an der Paketmenge der zweitgrößte Paketdienst nach DHL. Weitere Dienste sind UPS, DPD und GLS. Stiftung Warentest hatte Ende vergangenen Jahres Paketdienste getestet.

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Wie stark sind Onlinebestellungen von Streiks betroffen?

Wer auf ein Paket oder Päckchen wartet, braucht im Zweifel Geduld, denn viele Händler setzen auf den zur Post gehörenden Dienst DHL. Allerdings ist die Abhängigkeit unterschiedlich stark ausgeprägt. Der größte Versandhändler Amazon zum Beispiel setzt neben DHL auch eigene Kuriere ein, um Pakete zuzustellen. Die Frage, wie gut dadurch streikbedingte Ausfälle bei der Post kompensiert werden können, lässt Amazon unbeantwortet.

Der Onlinehändler Otto dürfte vom Poststreik kaum betroffen sein. Otto versende seine Pakete fast ausschließlich über Hermes, erklärte ein Unternehmenssprecher auf SWR-Anfrage. Der Paketdienst gehört zur selben Unternehmensgruppe wie Otto.

Auch Zalando arbeitet nach eigenen Angaben neben der Post auch mit anderen Zustellern zusammen. Zalando verfolge eine "Multi-Carrier-Strategie", erklärte eine Unternehmenssprecherin. Sendungen innerhalb Deutschlands würden auch von Hermes oder GLS übernommen.

Was ist, wenn ich einen Artikel zurückschicken oder umtauschen möchte?

Wer von seinem Widerrufsrecht bei Online-Einkäufen Gebrauch machen will, hat dafür rechtlich 14 Tage Zeit. Diese Frist läuft ab dem Tag, an dem das Paket ursprünglich in Empfang genommen wurde. Es wirkt sich also nicht aus, sollte die Sendung schon deutlich früher abgeschickt worden sein, aber mit Verspätung ankommen. Der Empfänger muss die Retoure aber binnen 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs wieder losschicken. Um das nachweisen zu können, sollte man den Einlieferungsbeleg gut aufbewahren.

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