"Finanztest" hat alle 73 Krankenkassen befragt, die allen gesetzlich Versicherten offenstehen. 54 davon geben an, ihren Zusatzbeitrag 2023 zu erhöhen. Normalerweise müssen die Kassen ihre Mitglieder persönlich schriftlich über eine Beitragserhöhung informieren. Durch eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die noch bis Ende Juni gilt, fällt diese Pflicht aktuell weg.
Problematisch daran: Verbraucher haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt aber nur einen Monat. Dafür spielt es keine Rolle, wie lange man schon bei der jeweiligen Kasse versichert ist. Weil aber durch die Ausnahme die Krankenkassen nur auf ihrer Homepage oder in der Mitgliederzeitung über die Erhöhung informieren müssen, wissen viele Versicherte vermutlich gar nichts von ihrem Sonderkündigungsrecht.
Wer die Frist für die Sonderkündigung verpasst, kann vom normalen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet dann eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Das geht aber nur, wenn man vorher zumindest ein Jahr lang bei der Kasse versichert war.
Krankenversicherung wechseln: Einfach - aber Vorsicht!
Wenn Versicherte von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, ist der Wechsel in aller Regel nicht schwierig: Man stellt beim neuen Versicherer einen Antrag und der kümmert sich um die Kündigung der alten Versicherung. Lediglich den Arbeitgeber müssen Versicherte oft noch selbst informieren.
Nicht alle Kassen bieten aber den gleichen Leistungsumfang. Man sollte sich daher vor einem Wechsel genau informieren, für was die bisherige Krankenkasse aufkommt und ob die neue Kasse diese Leistungen auch übernimmt.
Die günstigsten Krankenkassen im Südwesten
Die aktuell günstigsten Krankenkassen in Baden-Württemberg sind laut Auswertung von "Finanztest" BKK Firmus und BKK Gildemeister-Seidensticker (je 15,50 Prozent). Die teuerste ist die BKK VBU mit einem Beitragssatz von 16,4 Prozent.
In Rheinland-Pfalz können Versicherte auf die günstigste Krankenkasse im gesamten Vergleich zurückgreifen: Bei der BKK Pfaff beträgt der monatliche Beitragssatz 15,4 Prozent. Die teuersten Kassen im Land sind demnach die BKK VBU und die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit je 16,4 Prozent.
Aktuelle Beitragssätze aller Krankenkassen können Versicherte auch auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes einsehen und vergleichen.
Bund rechnet mit Rekorddefizit der Krankenkassen
Der Bund rechnet bei den gesetzlichen Krankenkassen für das laufende Jahr mit einem Rekorddefizit von 17 Milliarden Euro. Dem wollte der Gesetzgeber mit dem GKV- Finanzstabilisierungsgesetz entgegenwirken.
Dieses Gesetz ermöglicht nun unter anderem, dass die Kassen zeitweise nicht mehr individuell über Beitragserhöhungen informieren müssen. Außerdem wurde beispielsweise die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Ab dieser Gehalts-Obergrenze wird der maximale Beitragssatz zur Krankenversicherung fällig. Sie liegt seit dem ersten Januar bei 59.850 Euro.
Im Gegenzug wurde auch die Verdienstgrenze des Übergangsbereichs für Versicherte mit geringerem Einkommen auf 2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Beitrag fällt der Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung geringer aus.