Urteil im Amtsgericht Günzburg: Der Polizist muss 90 Tagessätze à 55 Euro zahlen. (Foto: SWR, Hannah Schulze)

Verletzung des Dienstgeheimnisses

Amtsgericht Günzburg verurteilt Polizisten

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Hannah Schulze
Hannah Schulze (Foto: SWR)

Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ist ein Polizist aus dem Landkreis Günzburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mehrfach hat er einen Freund vor Kontrollen gewarnt.

Per Kurznachrichten hat ein 31-jähriger Polizist einen langjährigen Freund vor Polizeikontrollen gewarnt. Das sieht das Amtsgericht Günzburg als erwiesene Sache an. Der suspendierte Beamte stand wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses vor Gericht.

Am Mittwoch fiel das Urteil: Der Mann muss 90 Tagessätze à 55 Euro zahlen. Zu seinen Gunsten spreche, dass er geständig war, sich zuvor nichts zuschulden hatte kommen lassen und noch ein Disziplinarverfahren auf ihn warte, so Richterin Julia Lang bei der Urteilsverkündung.

Amtsgericht Günzburg von außen (Foto: SWR)
Ein Polizist hat einen Jugendfreund vor Polizeikontrollen gewarnt. Dafür musste er sich am Mittwoch vor Gericht verantworten - und wurde in zwei Fälle zu einer Geldstrafe verurteilt.

"Hey amigo, bist du heute on Tour? Habe noch einen Termin" - "Aktuell ja. (...) Viel Spaß bei deinem Termin" Mit solchen Nachrichten hatte der Polizist seinen Freund gewarnt, dem aufgrund mehrerer Verkehrsdelikte im Jahr 2019 der Führerschein abgenommen wurde. Neun dieser Gesprächsverläufe habe es zwischen dem Beamten und seinem Freund aus Jugendtagen laut Anklage gegeben. Verurteilt wurde er nur in zwei Fällen, die der Polizist auch eingeräumt hat.

Das Verfahren gegen den Beamten ist noch nicht zu Ende. Seine Tat habe noch beamtenrechtliche Konsequenzen, so Verteidiger Wilhelm Seitz. Mit dem Urteil vom Mittwoch beginnt für den 31-Jährigen auch ein Disziplinarverfahren. Seine Entlassung muss der Polizist wohl nicht befürchten, so der Verteidiger, eher eine Gehaltskürzung oder eine Sperre für Beförderungen.

Verurteilter spricht von "Wichtigtuerei"

Der Polizist stritt während des Verfahrens ab, von dem Führerscheinverlust seines Kumpels gewusst zu haben. Die Warnmitteilungen tat der Verurteilte als "Wichtigtuerei" seinerseits ab. Mit Beginn des Prozesses wurde der Obermeister vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Freund des Polizisten, ebenfalls 31 Jahre alt, machte während des Prozesses keine Angaben.

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