Neben Klausuren, Referaten und Hausarbeiten hat die Uni Tübingen nun eine neue Prüfungsform: Wenn Professorinnen und Professoren künftig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, müssen sie auf die Terrorliste der USA schauen. Bisher genügte ein Check der EU-Terror-Einschätzung.
Kontrolle gegen Terror in Tübingen erweitert
Den Fachbereichen steht deshalb nun eine interne Checkliste zur Verfügung, heißt es seitens der Universität Tübingen auf SWR-Nachfrage. Diese soll es den Verantwortlichen leichter machen, mögliche Einstellungen im Vorfeld zu prüfen. Zunächst hatte das "Schwäbische Tagblatt" über die erweiterte Kontrolle mit der US-Terrorliste berichtet.
Grundsätzlich neu ist die Prüfung des Personals nicht. Die Einhaltung der EU-Vorschriften zur Terrorismus-Bekämpfung sei geltendes Recht, so die Universität. Hintergrund der erlassenen Verordnungen sind die Anschläge am 11. September 2001 unter anderem auf das World Trade Center in New York.
Terror-Check auch für Deutsche
Im wissenschaftlichen Bereich sei es wichtig, internationale Vorschriften zu berücksichtigen, um Kooperationen in der Forschung nicht zu gefährden. Unter anderem deshalb werden nun neben den europäischen auch die Terror- oder Sanktionslisten der USA fortlaufend berücksichtigt. Die Überprüfung soll möglichst früh erfolgen, damit rechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Das Verfahren betrifft alle Personen, die eingestellt werden sollen, darunter auch deutsche Staatsangehörige. Nach aktuellem Stand ist lediglich der Bereich der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte ausgenommen. In einer internen Rundmail zur neuen Checkliste bekräftigte die Tübinger Uni, dass diese jedoch ebenfalls bald auf amerikanischen Terrorverdacht überprüft werden sollen. Das Schreiben liegt dem SWR vor.
Forschung mit sensiblen Daten für Terror
Eingebettet ist die Personalüberprüfung in den sogenannten Exportkontrollvorschriften der Universität. Diese betreffen nicht nur Personalentscheidungen, sondern sämtliche Bereiche im Austausch von wissenschaftlichen Gütern: beispielsweise Dienstreisen, E-Mails oder Publikationen. Ziel sei es, "den Missbrauch von sensiblen Forschungsgütern und Knowhow bis hin zur Gefährdung der nationalen Sicherheit zu verhindern".
Verstößt die Universität gegen die neuen Vorgaben, drohen Geldstrafen oder sogar das Ende von internationalen Forschungsprojekten - Reputationsverlust inklusive. Bisher sind der Uni Tübingen auf Nachfrage keine Fälle bekannt, in denen eine Überprüfung von Terrorlisten Kooperationen verhindert oder beendet hat.