In der Begründung des Landratsamtes Offenburg heißt es, der Bestand aus 22 älteren Obstbäumen auf einer über 3000 Quadratmeter großen Wiese auf dem Flurstück "Supperten II" sei insgesamt in eher keinem guten Zustand. Das Amt beschreibt den Großteil der Bäume als vergreist mit Kronen- und Astschäden sowie starkem Efeubewuchs und Pilz- und Bakterienbefall. Keiner der Bäume sei vollständig vital. Das liegt an mangelnder oder fehlender Pflege "seit mindestens zehn Jahren", so das Amt. Der Erhalt der Bäume ist daher mit Blick auf das öffentliche Interesse an Schaffung von Wohnraum in Ettenheim als "nicht wesentlich einzustufen", heißt es in der Begründung.
Neue Streuobstbäume als Ausgleich
Der gesamte Baumbestand soll beseitigt werden, um die 159 neuen Wohneinheiten für rund 350 Personen im Westen der Gemeinde bauen zu können. Als Ausgleich für die alten Bäume müssen aber neue gepflanzt werden. Die vom Umweltschutzamt ausgewiesene Fläche ist etwa 4800 Quadratmeter groß, also fast anderthalbmal so groß, wie die aktuelle Streuobstfläche. Und: Die alten Bäume müssen in die neue Streuobstwiese integriert werden. Die Stämme sollen als Totholzpyramide Lebensraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten bieten. Die neu zu pflanzenden Bäume sollen zudem regionaltypische alte Sorten sein und eine große Vielfalt aufweisen.
Naturschützer kritisieren Flächenfraß
Im Vorfeld der Entscheidung hatte sich der Naturschutzbund NABU Ettenheim für die alten Bäume stark gemacht. Efeubewuchs und Baumhöhlen böten geschützten Tierarten Lebensraum. Frisch gepflanzte Bäume hätten erst nach Jahrzehnten einen ähnlich hohen ökologischen Wert, so Hartmut Mohr vom NABU Ettenheim. Mohr kritisierte, dass der Fläschenverbrauch pro Kopf zu hoch sei.
Streit um Neubaugebiet Ettenheim: Streuobstwiese versus Wohnungen
Was wiegt schwerer: Wohnungsnot oder Naturschutz? Ganz Ettenheim ist gespannt, ob das Flurstück "Supperten II" bebaut werden darf, obwohl an dessen Rand Streuobstbäume stehen.
Vorerst bleiben die Streuobstbäume aber wohl noch etwas erhalten. Fällungen sind laut Umweltschutzamt nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar erlaubt. Und die Ausgleichsmaßnahmen mit den neuen Bäumen sind vor der Baufeldräumung umzusetzen, heißt es in der Entscheidung.