Es könnte eine wichtige Technologie für Obstbauern und Winzer in Südbaden werden, die gerade in Baden-Württemberg erprobt wird: Solarplatten, die auf einem Ständerwerk über Obstbäumen oder Weinreben liegen und Strom produzieren. Derzeit gibt es für Photovoltaik in der Landwirtschaft aber noch große Hürden im Baurecht. Aus diesem Grund fordern das Frauenhofer Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg, der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Hochschule Kehl (Ortenaukreis) eine Baurechts-Änderung zugunsten von Agri-Photovoltaik.
Hochschule Kehl hat Pilotanlagen für Solartechnologie
"Uns eint der Wille, diese Technologie leichter und schneller in die Fläche zu kriegen", so Michael Frey, Professor an der Verwaltungshochschule Kehl in einer gemeinsamen Pressekonferenz. Und Udo Hemmerling stellvertretender Generalsekretär des DBV pflichtete bei, man hoffe im Bauernverband sehr, dass sich die Technologie weiter nach vorn entwickelt.
Das Frauenhofer Institut für Solare Energiesysteme und die Hochschule Kehl begleiten aktuell fünf Pilotanlagen. Der DBV schaut mit großem Interesse zu.
Genehmigung von Photovoltaik kann zwei Jahre dauern
Angesichts des Klimawandels und heißer, trockener Sommer, gehen Experten davon aus, dass Apfelbäume oder auch Weinreben in vielen Lagen gut unter Solarmodulen wachsen können. Sie zu realisieren ist aber bisher enorm kompliziert.
"Wenn im Außenbereich eine bauliche Anlage - eine Photovoltaikanlage - gebaut werden soll, brauche ich dafür eine Änderung des Flächennutzungsplans und darauf aufbauend in der Regel einen Bebauungsplan", so Verwaltungsexperte Michael Frey. Zwei Jahre Zeit und Kosten zwischen 20.000 und 80.000 Euro müsste man dafür kalkulieren.
Noch kein vereinfachtes Verfahren für Landwirtschaft
In einem vereinfachten Verfahren - also ohne Bebauungsplan - können bisher allenfalls Anlagen zu Forschungszwecken genehmigt werden. Denn bisher zählen Agri-Photovoltaikanlagen nicht zu den sogenannten privilegierten landwirtschafltichen Vorhaben.
Experten für Photovoltaik in der Landwirtschaft
In einem gemeinsamen Positionspapier schlagen die Partner deshalb vor, kleinere Agri-Photovoltaikanlagen bis zu einem Hektar Fläche oder einem Megawatt Nennleistung ebenfalls als landwirtschaftliches Vorhaben zu privilegierten - vorausgesetzt, sie sind einem landwirtschafltichen Betrieb oder Gartenbaubetrieb angegliedert.
Bei der aktuellen Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023) würden immerhin positive Weichen gestellt, so Harry Wirth vom Frauenhofer ISE. So soll es künftig möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen Förderung für Strom aus Agri-Photovoltaikanlagen zu bekommen. Allerdings sehen die Partner auch hier noch Nachbesserungsbedarf.