Stuttgart

Umweltzone in Stuttgart: Anwohner scheitern vor BGH

Stand

Anwohnerinnen und Anwohner der Stuttgarter Umweltzone haben keinen Anspruch darauf, dass die Stadt LKW die Durchfahrt verbietet. Ihnen stehe "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" ein Unterlassungsanspruch zu, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und ihre Klage damit abgewiesen. Im konkreten Fall ging es um Lastwagen einer Speditionsfirma, die eine Straße zum Stuttgarter Hafen nutzen. Dort gilt ein Lkw-Durchfahrtsverbot, lediglich Lieferverkehr ist erlaubt. Mehrmals täglich nutzen die Laster die Strecke, um von der Niederlassung zur Autobahn zu gelangen. Die Klägerinnen und Kläger argumentierten, dadurch verstoße die Spedition gegen das Verbot und gefährde die Gesundheit ihrer Kinder. Der BGH betonte aber, das Lkw-Durchfahrtsverbot sei nicht für bestimmte Straßen angeordnet worden, um die Schadstoffkonzentration für die dortigen Anlieger zu reduzieren. Es gelte stattdessen grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet, um allgemein die Luftqualität zu verbessern und möglichst zu verhindern, dass der Verkehr Schadstoff-Grenzwerte überschreitet. Bereits am Landgericht Stuttgart hatten die Klägerinnen und Kläger mit ihrem Vorhaben zuvor keinen Erfolg.

Stand
AUTOR/IN
SWR