Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Rheinland-Pfalz (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Versorgung laut KVBW trotzdem gesichert

Nach "Poolärzte"-Urteil: Vier Notfallpraxen in BW bleiben dauerhaft geschlossen

Stand

Der Fall eines Zahnarztes aus BW führte im Herbst dazu, dass mehrere Notfallpraxen bis auf weiteres geschlossen wurden. Nun steht fest, dass einige von ihnen nicht mehr öffnen.

Vier Notfallpraxen in Baden-Württemberg bleiben dauerhaft geschlossen. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mitgeteilt. Es handelt sich dabei um Notfallpraxen in Geislingen (Kreis Göppingen), Künzelsau (Hohenlohekreis), Möckmühl (Kreis Heilbronn) und Waghäusel-Kirrlach (Landkreis Karlsruhe), die alle bereits seit Ende Oktober geschlossen sind.

KVBW sieht keine Gefahr für die ärztliche Versorgung

Die dauerhafte Schließung der Notfallpraxen hat nach Angaben der KVBW keine schwerwiegenden Folgen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. "Es stehen überall in erreichbarer Entfernung noch Praxen zur Verfügung", teilt die Vereinigung mit. Außerdem wurde der KVBW zufolge in den vergangenen Monaten daran gearbeitet, den Bereitschaftsdienst der anderen Praxen zu verbessern. Das bedeutet, dass ihre Struktur geprüft und der Fahrdienst neu ausgerichtet wurde. Außerdem sollen Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Arbeit stärker als bisher auf Telemedizin zurückgreifen können, wozu beispielsweise Patientengespräche per Video gehören.

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Auslöser war Fall eines Zahnarztes aus BW

Grund für die Schließung der Notfallpraxen war ein Gerichtsurteil, das die Beschäftigung sogenannter Poolärztinnen und -ärzte in Notfallpraxen in der bisherigen Form für unzulässig erklärt hatte. Das Bundessozialgericht hatte entschieden, dass ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg sozialversichert werden muss, wenn er als "Poolarzt" einen von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst übernimmt. Wegen des Gerichtsurteils hatte die KVBW Ende Oktober angekündigt, keine "Poolärztinnen" und "Poolärzte" in den Notfallpraxen mehr einzusetzen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst neu konzeptionieren zu wollen.

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"Poolärzte" übernahmen viele Notdienste

"Poolärzte" sind Medizinerinnen und Mediziner, die keine Kassenzulassung haben, also unter anderem Mediziner, die im Krankenhaus arbeiten, die kurz vor der Facharztanerkennung stehen oder die bereits im Ruhestand sind. Nach Angaben der KVBW hatten diese etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen freiwillig übernommen. Weil deren Wegfall nicht kompensiert werden könne, schränkte die KVBW das Angebot der Notfallpraxen deutlich ein. Acht Notfallpraxen wurden komplett geschlossen, sechs Praxen teilweise unter der Woche. Zudem wurden in fast allen weiteren Praxen die Öffnungszeiten reduziert.

Befürworter sehen "Poolärzte"-Urteil als Zeichen gegen Scheinselbstständigkeit

Die Kassenärztliche Vereinigung hatte das Urteil als gravierenden Einschnitt kritisiert. Das Urteil hatte auch in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz für Aufregung gesorgt. Dort zeigte allerdings der zuständige Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) Verständnis für das Urteil: Eine Sozialversicherungspflicht gelte schließlich für jeden Arbeitnehmer. Das Gericht habe mit seinem Urteil der Scheinselbständigkeit bei einigen "Pool-Ärzten" einen Riegel vorgeschoben, sagte der Minister.

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