Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt abgewiesen. Eine Rastatterin hatte geklagt und wollte die Wahl ungültig erklären lassen.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt abgewiesen. Eine Rastatterin hatte geklagt und wollte die Wahl ungültig erklären lassen.