Anklage am Amtsgericht Brackenheim wegen einer Versammlung während der Corona-Pandemie (Foto: SWR)

Hunderte Gäste und Popstar Nena

Geldstrafe für Party-Veranstalter aus "Querdenker"-Bewegung

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Das Amtsgericht in Brackenheim hat einen "Querdenker"-Aktivisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte während Corona eine Party mit bis zu 1.000 Gästen organisiert.

2.400 Euro Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgebot: So lautete am Donnerstag das Urteil am Amtsgericht Brackenheim (Kreis Heilbronn). Der verurteilte Veranstalter hatte im Sommer 2021 am Katzenbachsee in Zaberfeld (Kreis Heilbronn) eine Party mit - laut Staatsanwaltschaft - bis zu 1.000 Gästen organisiert und das mitten in der Pandemie. Prominentester Gast war Sängerin Nena. Viele Unterstützer des Verurteilten waren bei dem Prozess dabei.

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Verurteilter ist kein Unbekannter

Vor allem während der Pandemie soll der Angeklagte als "Querdenker"-Aktivist aufgetreten sein und Verschwörungstheorien über den Messengerdienst Telegram verbreitet haben. Der Vorwurf vor Gericht: Mehrere Hundert Gäste seien auf Einladung des Beschuldigten trotz des zu dieser Zeit geltenden Versammlungsverbots am Katzenbachsee zusammengekommen, um zu feiern.

Handybild von der Party am See mit Gästen am Feiern (Foto: SWR)
Ein Handybild von der Party am Katzenbachsee.

Unter den Gästen war damals auch die Popsängerin Nena. Kurz nach der Veranstaltung äußerte sich die Sängerin in den sozialen Medien - ohne die Veranstaltung zu erwähnen - mit einem allgemeinen Statement, in dem sie sich dafür einsetzte, andere nicht auszugrenzen.

Einspruch des Beschuldigten

Der Veranstalter erhielt damals einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Gegen diesen legte er Einspruch ein, weshalb die Sache nun vor Gericht verhandelt wurde. Die Vorladung teilte der Angeklagte im Internet über einen "Querdenken"-Kanal.

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