Blick auf den Eingang des Landgerichts Tübingen (Foto: dpa Bildfunk, Symbolbild: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Angst vor Unterwanderung der Justiz

Landtag von Baden-Württemberg will Extremisten per Gesetz vom Schöffenamt ausschließen

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Johannes Böhler

Rechtsextreme Gruppen haben ihre Anhänger animiert, bei der Schöffenwahl als Laienrichter zu kandidieren. Nun reagieren Grüne, CDU, SPD und FDP mit einem gemeinsamen Gesetzesentwurf.

Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP im baden-württembergischen Landtag planen gemeinsam eine Gesetzesänderung, die die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern sicherstellen soll. Extremisten solle der Zugang zum Schöffendienst erschwert werden, erklären die Fraktionen in einer gemeinsamen Pressemitteilung, in welcher sie sich als als "die vier demokratischen Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg" bezeichnen - nicht aufgeführt ist dabei die AfD-Fraktion.

Gesetz: Bei Zweifel an Verfassungstreue keine Berufung

Inhaltlich soll die Gesetzesänderung die Anforderungen an die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richterinnen und Richter wie bei Berufsrichterinnen und -richtern festschreiben. Schöffinnen und Schöffen sollen demnach nur dann berufen werden, wenn sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

"Damit setzt der Gesetzgeber ein Zeichen an alle, die die Demokratie durch die Unterwanderung der Justiz gefährden wollen", erklären die Sprecher der beteiligten Landtagsfraktionen. Sie berufen sich auf einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter feststehen muss. Werden Umstände bekannt, die daran zweifeln lassen, ist eine Berufung nicht möglich.

Fraktionen sehen schnellen Handlungsbedarf

Angesichts der Schöffenwahl im September gebe es schnellen Handlungsbedarf. Deshalb solle der Gesetzesentwurf bereits am 12. Juli verabschiedet werden. Auf Bundesebene existierten bislang keine Regelungen zu diesem Thema - daher habe das Land Baden-Württemberg die Möglichkeit, die Lücke zu schließen, argumentieren sie. Zwar habe der Bund eine Regelung angekündigt, doch werde diese voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig zum September in Kraft treten.

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