21.12.2018, Hessen, FrankfurtMain: Bundespolizisten gehen durch das Terminal 1 des Frankfurter Flughafens. Nach Ausspähversuchen an anderen Flughäfen und möglichen Anschlagsplänen sind die Sicherheitsbehörden besonders wachsam (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst)

Maschinen zur Waffenproduktion

Verstoß gegen Russlandsanktionen: Geschäftsführer aus BW verhaftet

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Marc-Julien Heinsch
SWR-Redakteur Marc-Julien Heinsch Autor Bild (Foto: David-Pierce Brill)

Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, soll der beschuldigte BW-Geschäftsführer seit 2015 trotz des Verbots Maschinen und Zubehör nach Russland verkauft haben, die zur Waffenproduktion dienten.

Wegen Verstößen gegen die EU-Sanktionen auf Ausfuhren nach Russland ist ein Geschäftsmann aus Baden-Württemberg verhaftet worden. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte, wurde der Mann bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt von Beamten des Zollfahndungsamts Stuttgart festgesetzt. Der Beschuldigte war demnach seit dem 10. August auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Frankreich inhaftiert und von dort zur Strafverfolgung nach Deutschland überstellt worden.

Ihm wird vorgeworfen, in mehreren Fällen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. In Folge der völkerrechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim 2014 durch Russland hat die Europäische Union Sanktionen verhängt und den Handel mit Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland untersagt. Gegen diese Vorgaben soll der Beschuldigte verstoßen haben.

Beschuldigter war Geschäftsführer eines BW-Maschinenbauers

Den Angaben der Bundesanwaltschaft zufolge war der Mann Geschäftsführer eines Unternehmens in Baden-Württemberg, das Werkzeugmaschinen herstellt und vertreibt. Er habe dabei "langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten" gepflegt.

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Im Frühjahr 2015 - nach Inkrafttreten der EU-Sanktionen gegen Russland - habe er mit einem russischen Waffenproduzenten drei Verträge über die Lieferung von sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör geschlossen. Diese seien zur Produktion von Scharfschützengewehren benötigt worden. Den EU-Sanktionen zufolge ist nicht nur die Lieferung von Rüstungsgütern an Russland, sondern auch die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ("dual use") untersagt.

Zwei-Millionen-Euro-Deal mit russischem Waffenhersteller

Der Beschuldigte aus Baden-Württemberg habe den Deal mit dem russischen Waffenhersteller in einer Gesamthöhe von zwei Millionen Euro durch das Zwischenschalten ausländischer Unternehmen verschleiert, so die Bundesanwaltschaft weiter. Zudem habe er 2015 und 2016 einen Vertrag über die Schulung von Mitarbeitern und die Einrichtung der Maschinen mit dem russischen Waffenproduzenten geschlossen. Ein weiterer Vorwurf: Der Mann habe sich zu Testzwecken für 22.000 Euro vier russische Scharfschützengewehre besorgt und sie nach Deutschland eingeführt. Um vorzugeben, dass ein Altvertrag vorliegt, der nicht unter das Embargo fällt, habe er den Kaufvertrag um ein Jahr vordatiert.

Der Beschuldigte wurde den Angaben zufolge am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und in Vollzug gesetzt hat.

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