Dieses Urteil fällte das Amtsgericht Tettnang. Das Gericht hielt dem Angeklagten unter anderem zugute, dass er die Tat eingeräumt hatte. Aber er sei verantwortlich dafür, dass zwei 20 und 25 Jahre alte Männer unter dramatischen Umständen ums Leben gekommen seien, so der Vorsitzende Richter. Zudem hielt er dem Angeklagten vor, vorbestraft und bereits im Gefängnis gewesen zu sein.
Der heute 25-Jährige hatte in einer Nacht Ende Oktober 2020 auf der Bundesstraße 31 bei Immenstaad (Bodenseekreis) die Kontrolle über sein Auto verloren und war mit einem Lkw kollidiert. Sein Beifahrer verbrannte im Auto. Der andere Mitfahrer starb später an seinen schweren Verletzungen.
Der Angeklagte war laut Anklage bei der Fahrt betrunken und stand unter Drogen, außerdem hatte er keinen Führerschein. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Angeklagter entschuldigt sich in Brief bei Familien
Der 25-Jährige ließ zu Beginn der Verhandlung am Dienstagmorgen durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen. Darin räumte der Angeklagte ein, am Unfallabend in einer Shisha-Bar gefeiert und Drogen genommen zu haben. Außerdem verlas der Anwalt einen Brief seines Mandanten, in dem sich der 25-Jährige bei den Familien der Getöteten entschuldigte.
Nach den Plädoyers sprach der 25-Jährige noch einmal in Richtung der Familien und sagte, dass er die Tat rückgängig machen würde, wenn er könnte. Einer der Väter antwortete, dass der Angeklagte zwei Familien getötet habe. Einer der Nebenkläger sagte, dass ihm das Strafmaß nicht so wichtig sei.
Vielmehr wollten die Familien einige Fragen beantwortet bekommen. Denn unklar ist, warum sich ausgerechnet der Angeklagte ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss ans Steuer gesetzt hat. Auf der Hinfahrt war noch der jüngere der beiden anderen Männer gefahren, der auch in der Shisha-Bar wohl nüchtern geblieben war.
Tumulte an der Unfallstelle bei Immenstaad
Laut Gericht gab es damals an der Unfallstelle Tumulte unter eintreffenden Angehörigen. Ein massives Polizeiaufgebot war nötig. Die Verhandlung fand deshalb nicht am Amtsgericht Tettnang, sondern in den Räumen des Landgerichts Ravensburg statt.