Das Land Baden-Württemberg muss nicht für den Einnahmeverlust eines Berufsmusikers während des Corona-Lockdowns zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag.
Das Land Baden-Württemberg muss nicht für den Einnahmeverlust eines Berufsmusikers während des Corona-Lockdowns zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag.