Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat Umweltschützern Recht gegeben, die eine Streuobstwiese in der Gemeinde Gaiberg (Rhein-Neckar-Kreis) retten wollen. Es kippte den Bebauungsplan für das geplante Neubaugebiet und hob damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim auf. Das Urteil könnte deutschlandweite Wirkung haben.