11. bis 15.11.1974

RAF-Terrorist Holger Meins stirbt im Gefängnis – Kritik an Ärzten

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SWR2 Archivradio
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Gábor Paál
Gábor Paál (Foto: SWR, Oliver Reuther)

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Günter von Drenkmann wir als Reaktion auf Holger Meins' Tod ermordet

Der RAF-Terrorist Holger Meins stirbt am 9. November 1974 als Folge seines Hungerstreiks im Gefängnis im rheinland-pfälzischen Wittlich. Als Reaktion darauf ermordet die sogenannte "Bewegung 2. Juni" den Präsidenten des Berliner Kammergerichts, Günter von Drenkmann am 10. November. Bis heute konnten die Täter nicht ermittelt werden.

Beide Ereignisse werfen Fragen auf. Vor allem auch in Stuttgart, wo der Prozess gegen die RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Carmen Roll bevorsteht, die sich dort im Gefängnis Stammheim befinden.

Der Süddeutsche Rundfunk befasst sich damit in der Mittagssendung "Südfunk". Am Nachmittag des gleichen Tages hat Reporter Jochen Heuer noch weitere Informationen zum Thema.

Nach dem Tod von Holger Meins und dem Attentat auf den Richter Günter von Drenkmann verstärkt das Stuttgarter Innenministerium die Sicherungsmaßnahmen. Personenkontrollen werden verstärkt, der Personenschutz für den Richter im angehenden Stammheim-Prozess ausgeweitet.

Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Carmen Roll weiter im Hungerstreik

Die einsitzenden RAF-Mitglieder Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Carmen Roll befinden sich weiter im Hungerstreik. Es gibt Schwierigkeiten, ein unabhängiges Ärzteteam für sie zu finden. Sie lassen keine anderen Ärzte an sich heran. Der Anwalt von Holger Meins, Dr. Croissant, spricht von Isolationsfolter und droht damit, die Gefangenen würden nach dem Hungerstreik in den Durststreik treten.

Alfred Stümper, Sprecher des Baden-Württembergischen Innenministeriums spricht am Telefon davon, dass man "den Baader-Meinhof-Prozess im Lande" habe. Am 12. November 1974 gibt es einen ersten Untersuchungsbericht zum Tod von Meins. Darüber berichtet "Südfunk aktuell".

Diskussion um die ärztliche Versorgung der Inhaftierten

Am Folgetag gibt es weitere Ergebnisse, die der rheinland-pfälzische Justizminister Otto Theissen in einer Pressekonferenz verkündet. Wurde der RAF-Terrorist Holger Meins im Gefängnis ärztlich angemessen versorgt? Knapp eine Woche nach seinem Tod stellen mehrere Ärzte das infrage. In Frankfurt am Main kommt es deshalb zu einer kleinen Demonstration. Die relativ lange Anmoderation des Berichts spiegelt dabei auch ein wenig die Stimmungslage in jenen Tagen.

1.6.1972 Verhaftung der RAF-Mitglieder Andreas Baader, Holger Meins und Jan-Carl Raspe

1.6.1972 | Hunderte Schüsse sollen gefallen sein, als am 1. Juni 1972 die Polizei im Frankfurter Nordend drei Mitglieder aus dem harten Kern der "Roten Armee Fraktion" festnahm: Andreas Baader, Holger Meins und Jan-Carl Raspe. In den Wochen zuvor hatte die Terrorgruppe eine Reihe von Anschlägen verübt.
Baader saß 1970 schon einmal im Gefängnis, war aber mithilfe der Journalistin Ulrike Meinhof befreit worden und hielt sich seitdem im Untergrund auf bzw. zusammen mit anderen Angehörigen der Terrorgruppe in Jordanien, wo sie wiederum bei palästinensischen Terroristen Waffentraining bekamen. Zurück in der Bundesrepublik verüben sie 1972 zahlreiche Bombenanschläge – auf das Hauptquartier der US-Streitkräfte in Frankfurt und Heidelberg, auf Polizeistationen, auf die Zentrale des Axel-Springer-Verlags in Hamburg.
Welche Bedeutung die Festnahme von Baader, Meins und Raspe hat, zeigt sich auch darin, wie ausführlich die Nachrichten des Südwestfunks und die unmittelbar anschließende Sondersendung darauf eingehen. Sie unterstützen auch die weiteren Fahndungsaufrufe der Polizei.

10.1.1977 Otto Schily erhebt Beschwerde gegen Haftbedingungen für RAF-Mitglieder

10.1.1977 | Otto Schily, Verteidiger von Gudrun Ensslin, erhebt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bundesrichter Albrecht Mayer. Begründung: Verdacht auf geheime Absprachen zwischen den Richtern sowie Weitergabe von Prozessakten an Journalisten. Noch am selben Tag wird Albrecht Mayer versetzt. | RAF

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