Düsseldorf, 26. November 1975. Auftakt des Prozesses gegen Aufseher des Vernichtungslagers Majdanek. Als junge Volontärin einer lokalen Tageszeitung hatte man Ingrid Müller-Münch geschickt. Damals ahnte sie noch nicht, dass dies der erste einer Vielzahl von NS-Prozessen sein würde, über die sie für Reuters, den Stern, die Frankfurter Rundschau und den WDR berichten sollte. Damals musste den angeklagten KZ-Aufsehern jede Einzeltat nachgewiesen werden. Das müsse so sein, hieß es. Heute geht es plötzlich anders.
Ein persönlicher Rückblick auf die Konsequenzen einer juristischen Fehleinschätzung.