Verdienstausfall

BGH entscheidet: keine Staatshaftung wegen Corona-Auftrittsverbot für Berufsmusiker

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Ein leerer Proberaum (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Christian Charisius)
Während der Coronapandemie durften keine Konzerte stattfinden. Einen Verdienstausfall für Berufsmusiker gibt es dafür nach dem BGH-Urteil nicht.

Das Land Baden-Württemberg muss nicht für Einnahmeverluste haften, die einem Berufsmusiker wegen coronabedingter Auftrittsverbote entstanden sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 3. August in Karlsruhe. Das Gericht folgte damit seiner bisher vertretenen Linie, nach der es eine Staatshaftung wegen der Coronaregelungen stets abgelehnt hatte.

Musiker ist vom Urteil enttäuscht

„Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden“, sagte der sichtlich enttäuschte Musiker Martin Kilger, der die Klage eingereicht hatte. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert. Nach eigenen Worten war der 47-jährige Kilger der bundesweit erste Musiker gewesen, der auf Entschädigung klagte. Den Weg zum Bundesverfassungsgericht wolle er sich vorbehalten, sagte er.

Der Berufsmusiker hatte auf Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle geklagt, da er wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zwischen März und Juli 2020 nicht auftreten konnte. Vom Land Baden-Württemberg wollte er deswegen 8.300 Euro Entschädigung haben. Zuvor hatte er bereits auch in Bayern, dem Sitz seiner Firma, erfolglos geklagt.

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SWR