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Debatte um Berliner Antisemitismusklausel: Wie definiert man Antisemitismus?

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Kristine Harthauer

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Wer in Berlin in Zukunft Fördermittel aus dem Kulturtopf erhalten möchte, muss sich ausdrücklich gegen Rassismus und Antisemitismus bekennen. Und zwar mithilfe einer Antidiskriminierungs-Klausel. Doch es gibt Kritik von einigen Kulturverbänden. Sie stören sich an der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die dafür angewendet wird.

Die IHRA-Definition von Antisemitismus war kontextbezogen

Einerseits sei die Antisemitismus-Definition der IHRA vage gehalten und enthalte unklare Formulierungen, sagt Mathias Berek, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Antisemitismus der TU Berlin. Andererseits umfasse sie nicht alle Formen von Antisemitismus. Die Definition sei jedoch nicht in einem wissenschaftlichen Kontext entstanden, so Berek, sondern in „einem diplomatischen internationalen Kontext, in dem es um die Holocaust Education ging“. Es handelte sich also um eine Arbeitsdefinition und nicht um eine „abschließende wissenschaftliche umfassende Definition, die Antisemitismus historisch definiert“.

Es war eine Arbeitsdefinition für eine konkrete Arbeit.

Eine breitere Definition wäre notwendig

Angesichts des Nahost-Konflikts wäre eine weite Definition von Antisemitismus mehr denn je angemessen, auch wenn diese politisch instrumentalisiert werden könne, „aber nur, wenn man sie nicht konsequent anwendet“, so Berek. Seiner Meinung nach sei die Kritik eigentlich nicht an die Definition der IHRA selbst gerichtet, sondern an deren Anwendung.

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