Geschenk in einem Umschlag (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Für Müllabfuhr und Paketdienst

Welche kleinen Geschenke darf ich machen?

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Christian Balser
Christian Balser (Foto: SWR, Foto: C. Balser)
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In der Weihnachtszeit geht unser Herz auf. Hier mal eine Tafel Schokolade, da mal ein Trinkgeld geben – vielleicht auch mal mehr als sonst.

Gerade am Jahresende bedenken viele den Briefträger oder auch die Leute von der Müllabfuhr. Was man schenken kann und wie viel Geld es sein darf, hat unser Kollege Christian Balser recherchiert.

Geschenke an den Paketdienst

Bei der Deutschen Post oder DHL darf das Geld oder Sachgeschenk einen Wert von 25 Euro nicht überschreiten. Hermes und DPD sind noch strenger. Maximal 10 bzw. 9,50 Euro dürfen Geschenke jeglicher Art nur wert sein.
Bei DPD ist es jedoch möglich, ein digitales Trinkgeld über deren App zu geben. Dafür einfach die Paketnummer eingeben und dann sieht man, ob die Zustellerin oder der Zusteller die digitale Trinkgeldfunktion aktiviert hat. Für das Geldgeschenk hat mal die Wahl zwischen 1, 2, 4 oder maximal 9,50 Euro.

Geschenke an die Müllabfuhr

Um sich ein Bild zu machen, hat Christian Balser stichprobenartig im Land nachgefragt. In Simmern beispielsweise gilt die klare Regelung, dass die Beschäftigten der Rhein-Hunsrück-Entsorgung kein Bargeld annehmen dürfen, aber kleine Geschenke, wie eine Tafel Schokoloade, gehen zumindest in Ordnung.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebs Ludwigshafen dürfen unaufgefordert überlassene Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 15 Euro annehmen, Bargeld ist generell verboten.

Schlechter erwischt hat es das Personal der kommunalen Servicebetriebe rund um Koblenz oder den Entsorgungsbetrieben der Stadt Mainz – sie dürfen streng genommen überhaupt nichts annehmen. Damit wollen die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vorsorglich schützen und vermeiden, dass ihnen ein Vorwurf der Bevorzugung oder Korruption gemacht werden kann.

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