Sperrmüll (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Jens Büttner)

Sperr-, Problem- oder Sondermüll

Das müssen Sie bei der Entsorgung beachten

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Marcus Netscher
SWR1 Redakteur Marcus Netscher (Foto: SWR, privat - M.Netscher)

Vom ausgedienten Sofa und schmuddeligen Katzenkratzbaum, über Gummistiefel und alte Waschbecken: Vor allem nach Haushaltsauflösungen wird so einiges auf den Sperrmüll gestellt. Doch nicht alles, was man loswerden möchte, ist als Sperrmüll erlaubt. Im Gegenteil: Es gelten zum Teil strenge Regeln.

Kommunale Regelungen

Grundsätzlich ist die gesamte Abfallwirtschaft in Rheinland-Pfalz Sache der jeweiligen Kommune, des Landkreises oder der Stadt. Online oder telefonisch bekommen Sie von dort detaillierte Angaben, was als Sperrmüll, Haushalts- oder Sondermüll gilt und wie damit bei Ihnen verfahren wird. In vielen Kommunen gibt es zudem einen jährlich erscheinenden Abfallkalender, der diese Informationen ebenfalls beinhaltet.

Sperrmüll anmelden

In vielen Orten können Anwohner ein- bis zweimal pro Jahr Sperrmüll anmelden. Dieser wird dann kostenlos abgeholt und entsorgt. "In der Regel muss man angeben, was man los werden möchte und bekommt einen Termin für die Abholung," erläutert SWR Umweltredakteurin Elke Klingenschmitt.

Der Sperrmüll muss dazu rechtzeitig und gut erreich- und sichtbar, zum Teil sogar getrennt nach Wertstoff, am Straßenrand deponiert werden. "Im Zweifelsfall bleiben andere Dinge einfach stehen und werden nicht von den Entsorgern mitgenommen," erläutert Klingenschmitt weiter.

Sperrmüll oder nicht?

"Kleinmöbel, Stühle, Tische und sogar auseinandergebaute Betten samt Matratzen - alles kein Problem," weiß die Fachredakteurin. Problematisch wird es dann, wenn es um Materialien geht, die zum Beispiel feste am Haus oder in der Wohnung verbaut waren. Dazu zählen unter anderem

  • ausgediente Fußbodenbeläge,
  • die alte Kloschüssel,
  • alle Sorten von Bauschutt,
  • Elektrogeräte,
  • Holzpaneelen,
  • Keramik oder
  • Paletten.

Diese Materialien müssen selbstständig zum jeweiligen Wertstoffhof oder Entsorgungsfachbetrieb gebracht und dort entsorgt werden. Je nach Material können dabei auch Kosten entstehen.

Problemmüll

Leere Farbeimer, Lackdosen, Ölreste oder ausgediente Neon-Röhren sind Sondermüll und haben auf dem Sperrmüll nichts verloren. Sie sind zum Teil sogar gefährlich und werden separat eingesammelt. "In Niedersachsen wurde eine Flasche mit flüssigem Grillanzünder zum Sperrmüll gepackt. Die Flasche wurde vom Sperrmüllfahrzeug mit den anderen Gegenständen zusammengepresst. Die Mischung entzündete sich und das Müll-Auto stand in Flammen," veranschaulicht SWR Umweltredakteurin Klingenschmitt das Problem.

Die fachgerechte Entsorgung solcher Gefahrstoffe übernimmt in vielen Kreisen ein so genannter Problemmüll-Bus. Hier können Anwohner ihre Gefahrstoffe in kleinen Mengen zu festen Terminen kostenlos abgeben. Außerhalb dieser Termine bieten auch die zuständigen Abfallzentren eine entsprechende Entsorgung an. Diese ist dann allerdings oft kostenpflichtig.

Warnschild Asbest vor sanierungsbedürftigem Raum (Foto: SWR, SWR -)
Asbesthaltige Stoffe gelten als Gefahrenstoffe und müssen gesondert entsorgt werden.

Wer gesundheitsgefährdende Stoffe, wie zum Beispiel asbesthaltige Dachbedeckungen oder Steinwolle entsorgen möchte, sollte sich vorab über das genaue Procedere informieren und zu welchen Konditionen diese Gefahrstoffe entsorgt werden können. Oft sind hier spezielle Verpackungen oder eine genau vorgeschriebene Vorgehensweise Pflicht. Auch hier geben die entsprechenden kommunalen Einrichtungen genaue Auskunft.

Wem gehört der Sperrmüll?

"Sind am Straßenrand abgestellte Gegenstände nicht mit dem Schild 'Zu verschenken' versehen, ist die Rechtslage eindeutig," weiß Umweltredakteurin Elke Klingenschmitt. "Streng genommen ist der Sperrmüll, der zum Abholen vorgesehen ist, Eigentum der der kommunalen Abfallwirtschaft." Wer sich trotzdem bedient, der begeht streng genommen einen Diebstahl, der aber in der Praxis kaum geahndet wird.

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