Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben wurde vor drei Jahren vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt. Am 6. Juli entscheidet der Bundestag über die Sterbehilfe-Reform.
Zur Wahl stehen zwei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe, wie Sterbewillige todbringende Medikamente bekommen können. Vor allem geht es um Strafbarkeit für Suizidhelfer wie Ärzte oder Angehörige. Prof. Dr. Helmut Frister ist Mitglied des Deutschen Ethikrates und ordnet die Vorschläge ein.
Das Gespräch führte SWR1 Moderatorin Claudia Deeg.