Finanztest der Stiftung Warentest

Alles was Sie über Bildungsurlaub wissen sollten

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Hanns Lohmann
Hanns Lohmann (Foto: SWR)
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Kombinieren Angestellte Arbeit und Erholung geschickt, können Sie damit auch noch Steuern sparen. Marieke Einbrodt von der Stiftung Warentest erklärt, was es dabei zu beachten gibt.

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Unterschied zwischen Bildungsreise und Bildungsurlaub

SWR1: Klären wir erstmal den Unterschied zwischen einem Bildungsurlaub und einer Bildungsreise.

Marieke Einbrodt: Ein Bildungsurlaub umfasst richtige Weiterbildung zu berufsbezogenen oder politischen Themen. Also dabei kann ich berufliche Kenntnisse erwerben oder vertiefen und in manchen Bundesländern können sich Angestellte auch kulturell weiterbilden oder persönlichkeitsbildende Kurse machen, also solche, die der Konzentration oder der Resilienz förderlich sind.

Diese Bildungsurlaube kann man auch über Datenbanken und Portale buchen. Diese vermitteln entsprechende Reisen und sagen auch genau, was wo anerkannt ist, denn in vielen Bundesländern gibt es tatsächlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub — auch in Rheinland-Pfalz.

In vielen Bundesländern gibt es tatsächlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub — auch in Rheinland-Pfalz.

SWR1: Und im Gegenzug ist eine Bildungsreise einfach ein Urlaub, wo man nicht am Strand liegt, sondern sich Kirchen, Klöster und Schlösser anschaut und das privat bezahlt.

Einbrodt: Ganz genau. Auf Bildungsreise kombiniere ich mein Reisevergnügen vielleicht noch mit ein bisschen kulturellem oder beruflichem Input. 

Was ist beim Bildungsurlaub erlaubt?

SWR1: Also bleiben wir beim Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber gewährt dafür Sonderurlaub, zahlt Urlaubsgeld für die Tage. Ansonsten muss man selbst zahlen. Unter welchen Bedingungen lässt sich da was absetzen von der Steuer? 

Einbrodt: Unproblematisch ist das bei den Kursgebühren, also Seminargebühren oder Lehrmittel. Der größere Posten sind aber die Reisekosten, also die Ausgaben für Hotels, Flüge oder auch die Verpflegung vor Ort und da schaut das Finanzamt schon strenger hin. 

Vor allem ist wichtig, dass das Finanzamt nur dann mitspielt, wenn es sich wirklich um eine berufsbezogene Reise handelt. Also diese Fortbildung muss wirklich dem Beruf dienen und darf nicht nur dem allgemeinen Interesse dienen. 

SWR1: Wenn beispielsweise ein Krankenpfleger in seinem Bildungsurlaub Italienisch lernt und er die Sprache möglicherweise auch später im Krankenhaus einsetzen kann, wenn er einen italienischen Patienten hat — was würde das Finanzamt in diesem Fall sagen?

Einbrodt: Wenn ein Krankenpfleger einen Italienischkurs in Italien macht, ich glaube, da spielt das Finanzamt eher weniger mit. Da müsste der Arbeitgeber das schon schriftlich bestätigen, dass Italienisch dringend bei der Arbeit gebraucht wird, ansonsten lehnt das Finanzamt das ab. Das hat nämlich einen strengen Kriterienkatalog, an denen es solche Bildungsreisen prüft.

Das Finanzamt hat einen strengen Kriterienkatalog, an denen es solche Bildungsreisen prüft.

Zum einen muss das Reiseprogramm speziell auf die beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnitten sein und es muss auch ein homogener Teilnehmerkreis sein. Zum anderen sollte die Veranstaltung außerdem straff durchorganisiert sein und nicht zu viel Zeit für Freizeitaktivitäten lassen. Ein Krankenpfleger kann sicherlich eher eine medizinische Fortbildung absetzen als einen Italienischkurs. 

SWR1: Kurse zu Yoga und weiteren Entspannungstechniken sind in solchen Bildungsurlauben sehr beliebt. Diese nützen im Grunde genommen jedem Arbeitgeber. Wie reagiert das Finanzamt?

Einbrodt: Eine Yoga-Reise muss man schon sehr gut verargumentieren, inwiefern die meinem Beruf zuträglich ist. Bildungsurlaub kann es dafür auf jeden Fall geben, aber ob das Finanzamt dann auch mitspielt, das wird es im Einzelfall prüfen. Ich sehe da in den meisten Fällen leider nicht so gut Aussichten.

Um sich weiterzubilden, bekommen Arbeitnehmer in vielen Bundesländern Bildungsurlaub. Sie erhalten weiter Lohn vom Arbeitgeber, die Kursgebühr zahlen sie selbst. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, dpa Bildfunk, picture alliance / dpa-tmn | Andrea Warnecke)
Um sich weiterzubilden, bekommen Angestellte in vielen Bundesländern Bildungsurlaub. Sie erhalten weiter Lohn vom Arbeitgeber, die Kursgebühr zahlen sie selbst.

Privaten Urlaub im Anschluss an den Bildungsurlaub

SWR1: Kann man eigentlich an einen fünftägigen Bildungsurlaub noch einen ganz normalen Urlaub dranhängen? Vielleicht am selben Ziel und es trotzdem dann noch steuerlich geltend machen? 

Einbrodt: Damit das Finanzamt mitspielt, ist auf jeden Fall wichtig, dass die privaten Urlaubstage deutlich untergeordnet sind. Wenn man beispielsweise an eine zweiwöchige Fortbildung noch ein Wochenende privat dranhängt, dann ist das vielleicht möglich. Wenn aber der private Teil überwiegt, spielt das Finanzamt nicht mit.

Bei gemischt-genutzten Reisen würde das Finanzamt die Reisekosten, also Kosten für Hotel, Flug oder Anreise und Verpflegung tatsächlich aufteilen.

Da können eben auch zeitliche Aspekte genau diese Aufteilung vorgeben. 

Weitere Informationen

Mehr zum Thema "Bildungsurlaub und die steuerliche Absetzbarkeit" finden Sie bei der Stiftung Warentest: Wie das Finanzamt Ihren Urlaub mitbezahlt.

Das Gespräch führte SWR1 Moderator Hanns Lohmann.

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