Alte rund neuer Führerschein (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Fleig / Eibner-Pressefoto)

19. Januar – Stichtag für Führerschein-Umtausch

So kommen Sie an den neuen Lappen

Stand
AUTOR/IN
Marcus Netscher
SWR1 Redakteur Marcus Netscher (Foto: SWR, privat - M.Netscher)

Der Führerschein soll europaweit fälschungs- und missbrauchssicherer werden. Zu diesem Zweck müssen bis 2033 rund 43 Millionen deutsche Fahrerlaubnisse getauscht werden. Der Tausch erfolgt in einem Stufenplan, der für das Jahr 2024 die Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Tausch vorsieht.

Zuletzt sollten die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihre Führerscheine tauschen, nun sind die nächsten Jahrgänge dran. Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Führerscheinbesitzer tätig werden, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind. Der ADAC geht davon aus, dass es rund 15 Millionen alte Papier-Führerscheine gibt, die bis Ende 1998 ausgestellt worden sind und etwa 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben worden sind.

Zusammengefasst

ZuständigkeitFührerscheinstelle des aktuellen Wohnortes
Kostenrund 25 Euro
Verwarnungsgeld10 Euro bei Fristüberschreitung
FahrerlaubnisklassenPKW- und Motorradklassen bleiben erhalten
Gültigkeit15 Jahre, europaweit
Prüfungkeine erneute Prüfung notwendig

Wenn Ihre Fahrerlaubnis zwischen dem 1.1.1999 und dem 19.1.2013 ausgestellt beziehungsweise erneuert wurde, gelten andere Umtausch-Fristen. Bis wann Sie dann einen neuen Führerschein haben müssen, erfahren Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Jährlich am 19. Januar endet die Umtauschfrist von alten Führerscheinen in die EU-Führerscheine. Der Umtausch erfolgt stufenweise, je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr.

Den Alten dürfen Sie behalten

"Als nächstes sind dann die Jahrgänge 1971 und folgende dran," erklärt SWR-Redakteurin Petra Thiele. "Die haben bis 19. Januar 2025 Zeit zum Führerscheintausch." Die Redakteurin weist weiter darauf hin, dass ein freiwilliger Umtausch für alle, die nicht mehr auf ihren Jahrgang warten möchten, jederzeit möglich ist.

Rosa Führerschein (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Andreas Arnold)
Der alte Führerschein verliert zwar seine Gültigkeit, Sie dürfen das entwertete Dokument aber behalten.

"Und man muss keine Angst haben," so Thiele weiter, "dass man dann sein altes Dokument – mit dem ja meist super-lustigen Jugendbildnis drin – abgeben muss." Wer möchte, darf den alten rosa oder grauen Papier-Führerschein nach dem Umtausch, natürlich entwertet, behalten.

Grund für den Umtausch ist eine europäischen Richtlinie (EU-Richtlinie 2006/126/EG), deren Umsetzung bei uns in der Anlage 8 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt ist. Die neuen Führerscheine sollen fälschungssicherer sein, und bei Kontrollen sollen auch die Besitzer leichter wiederzuerkennen sein.

Das brauchen Sie für den Umtausch

Der Umtausch alt gegen neu erfolgt durch die Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort und Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antragsformular (Download bei der zuständigen Führerscheinstelle)
  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • Biometrisches Passfoto

Der ADAC weist darauf hin, dass falls der alte Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, eine sogenannte Karteikarten-Abschrift der Behörde, die ursprünglich den Führerschein ausgestellt hat, vorgelegt werden muss. Die ausstellende Behörde finden Sie auf Ihrem Führerschein. Die Abschrift kann meist telefonisch, per Mail oder online beantragt werden und wird direkt an die für Sie zuständige Führerscheinstelle weitergeleitet.

Scheckkarte wird digital

Neben dem neuen Scheckkarten-Führerschein solle es in einigen Jahren auch eine digitale Variante geben, erklärt SWR-Redakteurin Petra Thiele: "Dann kann man bei Kontrollen sein Smartphone vorzeigen. Der ist dann dort gespeichert."

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