Symbolbilder Gremienarbeit (Foto: SWR, Patricia Neligan)

Gremien

Rechtsgrundlagen und Rechtsvorschriften

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Staatsverträge

Der Medienstaatsvertrag wurde zwischen allen sechzehn Bundesländern geschlossen und liegt in der ersten Fassung vor.

Der novellierte Staatsvertrag über den Südwestrundfunk der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Er enthält die grundlegenden Regelungen, die den Rechtsrahmen für die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt SWR bilden.
Der Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk ist Mitte 2015 in Kraft getreten. Er berücksichtigt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF Staatsvertrag hinsichtlich der verfassungskonformen Zusammensetzung der Gremien unter den Gesichtspunkten der Staatsferne, des Vielfaltsgebots, der Aktualität sowie der Gleichstellung.

Hauptsatzung des Südwestrundfunks

In der Hauptsatzung des SWR werden die Vorschriften des SWR Staatsvertrages ausgestaltet.

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AUTOR/IN
SWR