Anfang der 1970er-Jahre nahm die politisierte Gewalt in Deutschland zu. Teile der Studentenbewegung haben sich radikalisiert. Andere, vor allem linke Gruppen, folgten offen der von Studentenführer Rudi Dutschke ausgegebenen Parole vom Marsch durch die Institutionen.
Verfassungsfeinde dürfen Staat nicht unterwandern
In dieser politischen Stimmung beschließen Bund und Länder parteiübergreifend den sogenannten Radikalenerlass. Das Ziel war zu verhindern, dass Verfassungsfeinde den Staat unterwandern.
Die Folge war, dass, bevor eine Lehrerin oder auch ein Bahn- oder Postbeamter eingestellt wurde, eine sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz gestellt wurde.
"Verfassungsfeindlich" – keine konkrete Definition
Welches Verhalten genau als verfassungsfeindlich gelten sollte, war allerdings nicht eindeutig definiert. Klar war, dass es nicht nur um Parteizugehörigkeit – etwa zu kommunistischen Parteien – gehen sollte. Sowohl die SPD-geführte Bundesregierung unter Willy Brandt als auch die unionsgeführten Länder fassten den Beschluss gemeinsam. Die SPD auch, um ihre Distanz zum Kommunismus zu unterstreichen. Denn der SPD wurde – gerade auch wegen Brandts Ostpolitik und der Verträge mit Moskau – eine Nähe zum Kommunismus immer wieder vorgeworfen.
Hamburg setzt den Erlass als erstes um – und erntet Kritik
Es ist der 29. Januar 1972. Hamburg hat als erstes Bundesland den Radikalenerlass umgesetzt – und erntet dafür viel Kritik, nicht nur von Gewerkschaften. Der folgende Beitrag – der in seiner archivierten Fassung vorne und hinten etwas abreißt – zeigt die Reaktionen auf den neuen Erlass.
Radikalenerlass führt zu mehr als drei Millionen Überprüfungen
Bis 1991 wurden insgesamt 3,5 Millionen im öffentlichen Dienst überprüft. In der Folge wurden mehr als tausend Schul- und Hochschullehrkräfte nicht eingestellt, weil sie als "linksextrem" galten. Für diese Einstufung genügte unter Umständen schon eine kapitalismuskritische Dissertation. Rund 260 Personen wurden entlassen.
Im Bild: Gegen den Radikalenerlass und für die Aufhebung des KPD-Verbots demonstrierten am 3. Februar 1972 in Bochum Betroffene, Studenten und Schüler
Radikalenerlass
30.1.1972 Helmut Kohl über Staatsautorität und Radikalenerlass
30.1.1972 | Zwei Tage, nachdem Bund und Länder den Radikalenerlass beschlossen haben, gibt der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Helmut Kohl dem Südwestfunk ein Interview, in dem er erklärt, warum er den Erlass richtig findet und er ein gutes Mittel ist, um eine Unterwanderung des Staats durch Verfassungsfeinde zu verhindern. Zunächst spricht er über die zunehmende Kriminalität und über die aus seiner Sicht fehlende Staatsautorität. Konkret um den Radikalenerlass geht es in der zweiten Hälfte dieses Interviews mit SWF-Redakteur Henning Röhl.
24.11.1978 Helmut Schmidt distanziert sich von Radikalenerlass
24.11.1978 | 1972 hatten Bund und Länder, SPD und Union noch gemeinsam den Radikalenerlass beschlossen, der Extremisten vom Beamtendienst fernhalten sollte. Doch mit den Jahren rücken einige Länder wieder zunehmend davon ab, ebenso die SPD-geführte Bundesregierung. Aus Sicht von Bundeskanzler Helmut Schmidt schießt der Erlass mit Kanonen auf Spatzen. Auf dem Hamburger Landesparteitag der SPD am 24. November 1978 erklärt Schmidt ausführlich seine Position – die letztlich auch dazu führen, dass seine Bundesregierung, die den Beschluss schon einige Zeit ohnehin nicht mehr anwendet, sich 1979 endgültig von ihm verabschieden wird. Mit dieser Rede stimmt er seine Parteifreunde in Hamburg darauf hin.
1979 verabschiedet sich der Bund vom Radikalenerlass, dann nach und nach auch die Bundesländer, zuletzt Bayern 1991.