Was genau im vergangenen Mai im großen Trierer Stadtpark beinahe zu einem Mord führte, muss seit diesem Montag das Landgericht Trier klären. Es ist keine leichte Aufgabe.
Angeklagter und Tatopfer sind Geflüchtete, lebten zuletzt in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende. Auch mögliche Zeugen kommen aus diesem Umfeld. Das Landgericht Trier hat Mühe die wahren Identitäten der Prozessteilnehmer in Erfahrung zu bringen und Zeugen vorzuladen.
Heimtückischer Angriff mit einem Küchenmesser
Laut Anklage gab es vor dem versuchten Mord im Palastgarten zunächst einen Streit. Der Angeklagte, ein Geflüchteter aus Somalia, soll gar nicht an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein. Dennoch soll er sich einem 26-jährigen Geflüchteten aus Marokko von hinten genähert und diesen heimtückisch mit einem Küchenmesser angegriffen haben.
Ohne Vorwarnung soll der Angeklagte im Vorbeigehen das Messer mit einer 11,5 Zentimeter langen, gezackten Klinge gezogen und sein Opfer erheblich am Hals verletzt haben. Die Wunde soll laut Anklage 20 bis 25 Zentimeter lang und ein bis zwei Zentimeter tief gewesen sein.
Laut Anklage soll der Angeklagte den Tod seines Opfers dabei in Kauf genommen haben. Der Verletzte sei im Trierer Brüderkrankenhaus versorgt worden. Die Messerattacke hätte ihn töten können, hieß es vor Gericht. Er habe Glück gehabt und überlebt.
Angeklagter hat zeitweise falsche Identität benutzt
Der Angeklagte machte am ersten Prozesstag keine Angaben zur Sache. Zu seiner Person ließ er durch seine Anwältin mitteilen, dass er zeitweise eine falsche Identität benutzt habe. Vor Gericht habe er nun seinen wahren Namen genannt. Er stamme aus Somalia.
Auch das Alter des Angeklagten war dem Gericht zunächst nicht bekannt. Einem Gutachter zufolge sollte er bei der Tat mindestens 21 Jahre alt gewesen sein. Eigenen Angaben zufolge ist er tatsächlich 24 Jahre alt. Das ging aus der Übersetzung des Dolmetschers hervor. Seit der Tat befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft - aktuell in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Trier.
Die Vorsitzende Richterin wies den Angeklagten nach der Verlesung der Anklage darauf hin, dass er bei einem frühzeitigen Geständnis mit einer erheblich milderen Strafe rechnen könne. Er solle sich dies überlegen.
Angeklagter räumt die Tat ein und entschuldigt sich
Zu Beginn des zweiten Prozesstages ließ der Angeklagte seine Anwältin verlesen, dass er den Vorfall bedauere. Er habe viel Alkohol getrunken und Cannabis geraucht. Als es im Palastgarten Streit gab, an dem ein Freund beteiligt war, sei die Lage im Stadtpark sehr unübersichtlich gewesen. Auf ihn habe das spätere Tatopfer sehr aggressiv gewirkt. Er habe spontan und unüberlegt zugestochen. Es tue ihm leid.
Brennpunkt Trierer Palastgarten Mutmaßliche Drogendealer in Trier festgenommen
Am Dienstag hat die Polizei zwei Männer wegen des Verdachts auf Drogenhandel verhaftet. Sie sollen auch im Palastgarten gedealt haben. Der Park gilt inzwischen als Brennpunkt.
Vor Gericht wurde am zweiten Verhandlungstag ein toxikologisches Gutachten vorgetragen. Dabei wurden Haarproben des Angeklagten analysiert. Dem Gutachten zufolge nahm der Angeklagte regelmäßig Drogen, darunter Ecstasy, Cannabis und Kokain.
Tatopfer inzwischen wegen schweren Raubes in der JVA Trier
Als erster Zeuge sagte in dem Gerichtsverfahren am zweiten Prozesstag das Tatopfer aus. Wie der Angeklagte trug er im Gerichtssaal einen weinroten Gefängnis-Trainingsanzug, denn auch das Tatopfer sitzt zurzeit in der Justizvollzugsanstalt Trier ein. Ihm wird in einer anderen Sache schwerer Raub und Körperverletzung vorgeworfen.
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Vor Gericht sagte der 26-Jährige, er habe am Tag der Tat Kokain genommen. Später sei er zuerst zum Basilika-Vorplatz gegangen, um Freunde zu treffen. Als ein betrunkener Mann, den er flüchtig kannte, Streit gesucht habe, sei er in den Palastgarten gegangen, wo er weitere Freunde vermutete. In dem Stadtpark sei dann erneut der Betrunkene aufgetaucht. Andere hätten sich eingemischt. Dann habe ihn der Angeklagte mit einem Messer angegriffen.
Am zweiten Prozesstag sollten noch weitere Zeugen aussagen. Das scheiterte in einigen Fällen daran, dass dem Gericht keine gültige Adresse bekannt war, um die Zeugen vorzuladen. In einem weiteren Fall scheiterte eine Zeugenaussage daran, dass ein Zeuge anscheinend abgetaucht ist und ein einem weiteren Fall daran, dass ein Zeuge in Untersuchungshaft sitzt.