Landgericht Bad Kreuznach

Urteil gesprochen - Perfide Masche mit Hörbehinderten

Stand

Von Autor/in Sibylle Jakobi

Mit einer perfiden Masche hat ein 55-jährige Mann insbesondere hörgeschädigte Menschen um knapp 800.000 Euro betrogen. Jetzt ist er vom Landgericht Bad Kreuznach verurteilt worden.

Der Verurteilte wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach Angaben des Gerichts hatte er seine Opfer um insgesamt rund 720.000 Euro gebracht. Das Geld muss er nun zurückzahlen.

Der Geschäftsmann aus Hessen hatte laut Anklage seinen Opfern eine hohe Rendite versprochen. Seine Genossenschaft würde ihr Geld in Immobilien anlegen, so das Versprechen. Stattdessen nutzte der Mann das Geld für seine eigenen Anlagen und Zwecke – auch um seinen Lebensstil zu finanzieren und seine ehemalige Lebensgefährtin zu beschenken.

Vertrauensverhältnis für Betrug genutzt

Der 55-Jährige hatte sich laut Gericht über einen Versicherungs- und Finanzberater, der die Gebärdensprache beherrscht und als Vermittler fungierte, das Vertrauen der Hörgeschädigten erschlichen. Dieses aufgebaute Vertrauensverhältnis nutzte der Angeklagte dann, um die Opfer auszunehmen.

Der Finanzberater hatte den Angaben zufolge bundesweit einige Menschen als Mitglieder für die Genossenschaft geworben. Von dem Angeklagten soll er dafür eine Provision erhalten haben.

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach konnte dem Vermittler aber nicht nachweisen, von dem Betrug gewusst zu haben. Deswegen wurde das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt.

Bad Sobernheimer Ehepaar und Sohn verlieren 200.000 Euro

Auch zu einem Ehepaar aus Bad Sobernheim und deren Sohn hatte der Vermittler den Angaben zufolge den Kontakt hergestellt. Allein sie vertrauten dem Verurteilten gut 200.000 Euro an und lösten dafür auch eine Lebensversicherungen auf.

Eine Frau aus Hamburg investierte noch mehr Geld in die vermeintliche Genossenschaft. Auch in diesem Fall nutzte der Vermittler die Gebärdensprache, um Vertrauen aufzubauen. So steckte die Frau schließlich fast 300.000 Euro in das Unternehmen des Verurteilten.

Angeklagter entschuldigt sich bei den Opfern

Beim Prozessauftakt räumte der Mann Fehler und Versagen ein. Es sei aber nie Ziel gewesen, die Anleger zu betrügen. Auch seien nicht gezielt Menschen mit Hörbehinderung ausgesucht worden. Er entschuldigte sich bei den Opfern und sagte, er wolle versuchen, den Schaden wiedergutzumachen.

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Golo Schlenk
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Sibylle Jakobi