Vor dem Koblenzer Landgericht müssen sich drei mutmaßliche Islamisten verantworten, weil sie den Kalifatstaat unterstützt haben sollen.

Prozess in Koblenz

Kalifatstaat unterstützt? Mutmaßliche Islamisten aus Bad Kreuznach vor Gericht

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Katja Jorwitz
SWR4 Moderatorin Katja Jorwitz

Drei Männer aus Bad Kreuznach und Köln müssen sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Sie sollen die verbotene islamistische Vereinigung Kalifatstaat unterstützt haben.

Zu Beginn des Prozesses wurde vor dem Landgericht Koblenz die Anklageschrift verlesen. Demnach waren die drei Männer im Alter von 44, 49 und 62 Jahren im vergangenen Juni bei einer bundesweiten Razzia festgenommen worden. Im Zentrum der Ermittlungen stand dabei eine Moschee und der dazugehörige Verein in Bad Kreuznach. Hier wurde laut Anklage die Ideologie der Vereinigung Kalifatstaat gelebt und verbreitet - unter anderen durch Predigten und den Verkauf von Propagandamitteln.

Moscheeverein in Bad Kreuznach im Zentrum der Ermittlungen

"Verstoß gegen das Vereinigungsverbot" - so lautet der Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz offiziell. Die drei Angeklagten sollen Spenden gesammelt und Kalender, Bücher und andere Schriften für die verbotene Vereinigung verkauft haben.

Die beiden Angeklagten aus Bad Kreuznach sollen den Kalifatstaat außerdem mit Einnahmen aus einem Lebensmittelladen des Moscheevereins unterstützt haben. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft erhielten die beiden auch direkte Anweisungen aus der Türkei - vom selbst ernannten Kalifen Metin Kaplan persönlich.

Prozess gegen Islamisten bis Ende März terminiert

Einer der Angeklagten aus Bad Kreuznach ist nach SWR-Informationen bereits vorbestraft. Er war vor etwa zwölf Jahren - ebenfalls am Koblenzer Landgericht - zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damals hatte er Kalender des zu diesem Zeitpunkt bereits auch verbotenen Kalifatstaats verteilt.

Das Landgericht Koblenz hat für den Prozess bis Ende März mehr als zehn Verhandlungstermine angesetzt. Beim nächsten Verhandlungstermin am 14. Februar sollen Kriminalbeamte vernommen werden, die die Telefongespräche der Angeklagten abgehört haben.

Koblenz

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