Das Gericht hat entschieden, dass der 43-Jährige für die Brandstiftung nicht verantwortlich gemacht werden kann, weil er psychisch krank ist. Nach Angaben seines behandelnden Arztes und der Meinung eines Sachverständigen hat der Mann eine verfestigte Schizophrenie und hört nicht-reale Stimmen in seinem Kopf.
Da durch seine Erkrankung nicht ausgeschlossen werden kann, dass er weitere Straftaten begeht, ordnete das Gericht die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an. Der Verurteilte befindet sich bereits seit der Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Göttliche Stimme befahl ihm Brand in der Wohnung zu legen
Mitte Januar vergangenen Jahres habe ihm eine göttliche Stimme gesagt, er solle in seiner Dachgeschosswohnung in dem Mehrfamilienhaus in der Bad Kreuznacher Innenstadt Feuer legen. Gleichzeitig ließ der Verurteilte über seinen Verteidiger jedoch mitteilen, dass der Brand ein Unfall gewesen sei.
Er erklärte, dass er im Wohnzimmer einen Gaskocher zum Heizen angezündet habe. Dann sei er duschen gewesen. Als er zurückkam, habe bereits alles lichterloh gebrannt. Er habe dann den Gaskocher ausgestellt, seine Familie in Sicherheit gebracht und andere Hausbewohner gewarnt.
Verurteilter kann seine Handlungen kaum mehr steuern
Durch das Feuer entstand eine Verpuffung. Als die Feuerwehr eintraf, schlugen bereits Flammen aus dem Dach des Mehrfamilienhauses, der Dachstuhl wurde vollständig zerstört. Auch die Nachbarhäuser wurden geräumt, etwa 40 Menschen mussten sicherheitshalber ihre Wohnungen verlassen.
Als die Einsatzkräfte eintrafen, tanzte der Verurteilte in einem weißen, sauberen Gewand vor dem brennenden Haus. Für den Vorsitzenden Richter Folkmar Broszukat ein weiterer Beleg dafür, dass der 43-Jährige seine Handlungen nicht mehr wirklich steuern kann und auch nicht mehr weiß, was er tut.
Urteil ist rechtskräftig
Der Brand ist aber nicht das einzige, was dem 43-Jährigen vorgeworfen wird. So hat er beispielsweise in einer Moschee Menschen mit der Rasierklinge bedroht und war gegenüber Polizeibeamten gewalttätig. Da er bei allen Taten, die ihm vorgeworfen werden, unter Drogen stand, hatten sein Arzt und der Gutachter überprüft, ob diese für seine Wahnvorstellungen verantwortlich sind. Dabei stellten sie laut Gericht fest, dass sein wahnhaftes Verhalten auch nach dem Absetzen der Drogen nicht verschwunden ist. Da der 43-Jährige zudem nach wie vor nicht-reale Stimmen höre, sei die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gerechtfertigt, so das Gericht.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben das Urteil angenommen. Damit ist es rechtskräftig.