Ein Schüler im Homeschooling (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Jonas Güttler)

Bedenken wegen Datenschutzes

Schulen in RLP dürfen Microsoft-Software Teams nicht mehr nutzen

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Datenschützern ist es ein Dorn im Auge, dass bei Videokonferenzen mit Microsoft Teams Daten in die USA übermittelt werden. In Rheinland-Pfalz läuft die Duldung der Software an den Schulen nun aus.

Wegen Bedenken beim Datenschutz dürfen Schulen in Rheinland-Pfalz die Microsoft-Software Teams ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr für Videokonferenzen verwenden. Das Bildungsministerium gehe davon aus, dass dann alle Schulen auf die Teams-Nutzung verzichteten, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag.

14 Prozent der Schulen nutzen derzeit Microsoft Teams

Zuletzt verwendeten noch 228 der 1.600 Schulen in Rheinland-Pfalz MS Teams. Bereits 604 Schulen sind nach Angaben des Bildungsministeriums beim 2021 eingeführten Schulcampus RLP mit dabei.

"Der Rechtszustand hat sich seit zwei Jahren nicht geändert", sagt der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann zum Einsatz von MS Teams. "Konkrete Zusagen von Microsoft, die neue Überlegungen möglich machen würden, sind keine ersichtlich."

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Schulen müssen auf Alternativen umsteigen

Bislang habe es wegen der Pandemie und der Einführung des Schulcampus Rheinland-Pfalz einen Aufschub gegeben. Jetzt müssten aber auch die Schulen, die bislang noch MS Teams nutzten, den Umstieg auf andere Systeme wie das vom Land empfohlene und beim Schulcampus mit angeschlossene Open-Source-Angebot Big Blue Button (BBB) schaffen - so wie das schon von der Mehrheit der Schulen praktiziert werde. "Diese machen sicher auch keinen schlechteren Unterricht."

Problem: Datentransfer in die USA

Stein des Anstoßes ist die Übermittlung von Daten in die USA - bei Cloud-Lösungen wie Teams und dem umfassenderen Paket Microsoft Office 365 werden Nutzerdaten übertragen. "Hinzu kommt, dass die Datenschutz-Grundverordnung dem Schutz personenbezogener Daten von Kindern einen besonders hohen Stellenwert beimisst", erklärt Kugelmann.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht die zulässige Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU davon abhängig, dass dort ein vergleichbares Datenschutzniveau wie in der EU sichergestellt ist. In den USA ist dies nach der Rechtsauffassung des EuGH nicht der Fall.

Kritik aus der CDU

Auf Kritik stößt die Haltung des Ministeriums und des Landesdatenschutzbeauftragten in der CDU-Fraktion. Im Unterschied zu Systemen wie BBB habe sich MS Teams in der Zeit von Homeschooling und Wechselunterricht bewährt, sagt die bildungspolitische Sprecherin Jenny Groß.

Es bleibe abzuwarten, ob es mittelfristig datenschutzkonforme Möglichkeiten für die schulische Nutzung von Software außereuropäischer Anbieter gebe, heißt es beim Landesdatenschutzbeauftragten. Kugelmann zeigt sich entspannt: "Dass digitaler Unterricht auch ohne den Einsatz kommerzieller Softwareprodukte funktionieren kann, zeigt das Beispiel des Landkreises Südliche Weinstraße, in dem Schulen auf kostenlose Open-Source-Lösungen umgestiegen sind."

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