Digitales Erbe, digitaler Nachlass: Frau liegt mit Smartphone auf dem Sofa. (Foto: Colourbox)

E-Books, Kryptogeld und Metadaten

Digitales Erbe: Rechtzeitig Passwörter für den Nachlass hinterlegen

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SWR-Wirtschaftsredakteurin Petra Thiele (Foto: Dirk Bannert)

Online-Konten, Fotos, Chats: Fast jeder hat eine Fülle von Daten und Accounts. Eine Vollmacht und Account-Listen erleichtern es Erben, auf den digitalen Nachlass zuzugreifen.

Auch um Kosten zu sparen, bemühen sich Angehörige nach einem Todesfall laufende Verträge, Versicherungen und Mitgliedschaften zu kündigen. Die Passwörter für Online-Kundenkonten sind aber oft nirgends hinterlegt.

Zugang zu digitalen Geldbörsen festhalten

Teilweise sind sogar Guthaben bei (Online-)Banken gar nicht bekannt. Und für digitale Währungen brauchen Erben den Schlüssel. E-Books können meist nicht vererbt werden, da sie an ein persönliches Konto geknüpft sind.

Sieben Regeln in Kurzform:

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick.
  • Entscheiden Sie, was nach ihrem Tod mit diesen ganzen Daten passieren soll.
  • Machen Sie von ihren Accounts eine detaillierte Liste (aktivieren Sie - wenn möglich - bei Anbietern entsprechende Todesfall-Regeln)
  • Bestimmen Sie jemanden, der ihren digitalen Nachlass regeln darf.
  • Halten Sie diese Liste immer aktuell.
  • Teilen Sie der bevollmächtigten Person mit, wo sie die Liste finden kann.
  • Und: Das beste Speichermedium ist ein Stück Papier!

Digitaler Nachlass unterliegt dem Erbrecht

Im Jahr 2018 fällte der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil: Der digitale Nachlass wurde mit anderen Erbgegenständen gleichgesetzt. Erben dürfen über die Daten von E-Mail-Konten und Social-Media-Accounts verfügen - sogar wenn es die Verstorbene oder der Verstorbene in ihren oder seinen Nutzereinstellungen der Konten anders festgelegt hat.

Wer das verhindern will, muss eine entsprechende Vorsorgevollmacht oder ein Testament verfassen, das entsprechende Regeln enthält.

Was gehört alles zum digitalen Erbe?

  • Online-Konten

Neben dem Online-Banking gehören die Kundenkonten bei Einzelhändlern, Streamingdiensten, bei Social-Media-Anbietern wie etwa Instagram dazu. Viele haben inzwischen auch Versicherungen, Handy- und Internetverträge digital abgeschlossen und verwalten sie ausschließlich online.
Am wichtigsten sind die E-Mail-Adressen. Diese Adressen sind oft der Schlüssel zu anderen Onlinekonten, weil diese normalerweise mit einer E-Mail-Adresse verknüpft sind.

  • Persönliche Daten

Dazu zählen alle digital gespeicherten Daten auf Smartphone, PC oder anderen Geräten - darunter die privaten Nachrichten in Messenger-Diensten oder E-Mail-Konten. Bilder vom WhatsApp-Profilbild bis zu den Urlaubsfotos auf Geräten oder in einer Cloud gehören ebenfalls dazu. Auch Metadaten sind Teil des digitalen Erbes, also wie ein Mensch sich im Internet bewegt hat und Kundenprofile, die Einzelhändler daraus erstellt haben. Hier kann unter anderem festgehalten sein, was jemand gerne eingekauft hat und wann.

  • Digitale Produkte und Werte

Das können Musik- und Videodateien sein oder auch Softwares, die online gekauft und heruntergeladen wurden. Wenn diese Produkte mit einem Nutzerkonto verknüpft sind oder der Käufer nur ein persönliches Nutzungsrecht hatte, können zum Beispiel E-Books meist nicht vererbt werden.
Dafür gehen aber andere digitale Werte auf Erben über: zum Beispiel auch Kryptowährungen. Der Erbe oder die Erbin braucht aber die digitale Geldbörse und den entsprechenden Schlüssel.

Wie vererbe ich meinen digitalen Nachlass?

Erstmal sollte man sich einen Überblick verschaffen, rät Silke Möhring, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale Hessen. Danach sollte sich jeder Mensch genau überlegen, was mit den Daten geschehen soll.

Manche Social-Media-Konzerne bieten an, dass man schon zu Lebzeiten entscheidet, was mit Daten nach dem Tod passieren soll.

Bei Facebook können Nutzerinnen und Nutzer festlegen, ob sie ihren Account nach dem Tod löschen, einfach weiterlaufen oder in einen sogenannten "Gedenkstatus" überführen wollen.

Bei Google gibt es den Kontoinaktivitätsmanager, in dem sich bestimmen lässt, wer auf die Daten Zugriff haben soll, oder ob das Konto automatisch gelöscht wird.

Silke Möhring rät dazu, eine Vertrauensperson zu bestimmen. Diese Person aus dem Freundes- oder Familienkreis sollte bereit sein, digitale Angelegenheiten zu verwalten - denn das kann oft viel Arbeit sein.

Wer keine Vertrauensperson oder Erben hat, für den wird nach dem Tod ein Betreuer oder eine Betreuerin eingesetzt. Für eine private Vertrauensperson und auch für jeden amtlichen Betreuer ist es sehr hilfreich, wenn es eine Liste mit genauen Angeben - also Online-Zugängen - gibt.

Am sichersten für diese Liste ist ein Stück Papier als Speichermedium. Digitale Lösungen wie USB-Sticks oder Passwort-Manager erfordern meist auch ein Kennwort als Zugang. Ein Stick kann auch defekt sein.

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