In dem Prozess um tödliche Arbeitsunfälle beim Zementwerk in Schelklingen haben drei der Angeklagten ihre Strafbefehle akzeptiert. (Foto: IMAGO, IMAGO / Arnulf Hettrich)

Zwei Arbeiter starben

Gerüstunfall in Schelklingen: Angeklagte akzeptieren Strafbefehle

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In dem Prozess um tödliche Arbeitsunfälle beim Zementwerk in Schelklingen haben drei der Angeklagten ihre Strafbefehle akzeptiert. Zwei Menschen waren im September 2018 ums Leben gekommen.

Wie die "Südwest Presse" berichtet, haben die drei angeklagten Arbeiter aus Polen ihre Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung und die dazugehörige Geldstrafe angenommen und ihre Einsprüche zurückgezogen.

Gericht will Ursache für Gerüsteinsturz weiterhin nachgehen

Das Amtsgericht in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) versucht nach wie vor zu klären, wer Schuld am Einsturz eines 40 Meter hohen Gerüstes am Zementwerk in Schelklingen trägt. Zwei Menschen kamen ums Leben, als das Gerüst bei Sanierungsarbeiten an einer Ofenanlage im Werk von HeidelbergCement einstürzte.

Weiter verhandelt wird noch gegen vier Mitarbeiter einer kroatischen Firma, die für das Aufstellen des Gerüstes zuständig war und für die die polnische Baufirma als Subunternehmen tätig war. Die Angeklagten waren als Vorarbeiter, Sicherheitsingenieure und Bauleiter tätig.

Rückschau: Prozess wegen Gerüstunfall Schelklingen

Ehingen

Sieben Menschen angeklagt Prozess um tödlichen Gerüstunfall in Schelklingen

Vor dem Amtsgericht Ehingen hat am Donnerstag der Prozess um einen tödlichen Gerüstunfall im Zementwerk Schelklingen begonnen. Sieben Menschen sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

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SWR