Ein Mann fährt auf einem Elektro-Skateboard. In Laichingen (Alb-Donau-Kreis) wurde ein 56-Jähriger lebensgefährlich verletzt, als er bei der Fahrt mit einem Elektro-Skateboard stürzte. Im Krankenhaus starb der Mann. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa | Holger Hollemann)

Im Straßenverkehr nicht zugelassen

Laichingen: Mann nach Unfall mit Elektro-Skateboard gestorben

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Ein 56-jähriger Mann ist nach einem Unfall mit seinem Elektro-Skateboard in Laichingen gestorben. Er hatte keinen Helm getragen, als er mit dem motorisierten Board unterwegs war.

Der Mann war mit seinem Elektro-Skateboard laut Polizei trotz Verbots auf der Kreisstraße von Laichingen-Feldstetten in Richtung Heroldstatt-Ennabeuren (Alb-Donau-Kreis) unterwegs. Als er mit seinem Gefährt in einen Feldweg einbog, stürzte der 56-Jährige und prallte auf den Hinterkopf. Einen Helm hatte er nicht getragen. Am Montagnachmittag starb der Mann im Krankenhaus.

E-Skateboards und ähnliche Fahrzeuge im Straßenverkehr verboten

E-Skateboards sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt, da sie keine Lenk- oder Haltestangen haben, so die Polizei. Das gilt auch für weitere Fahrzeuge wie beispielsweise Mono-Wheels oder Hoverboards, erklärt der ADAC.

Auch Gehwege oder Spielstraßen seien für diese Fahrzeuge tabu, sie dürfen nur auf abgegrenztem Privatgelände benutzt werden. Andernfalls drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Eine Übersicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zeigt, wo was zulässig ist:

Pedelec und E-Roller - Grafik des Bundesministeriums Digitales und Verkehr zu Elektrokleinstfahrzeugen: Wer darf wann wo fahren (Foto: Pressestelle, BMDV)

Rad, Roller, Skateboard - mit Motor oder Muskelkraft

Das Polizeipräsidium Ulm spricht bei dem Unfall mit dem Elektro-Skateboard in Laichingen von einem bislang einmaligen Fall. Im Ostalbkreis ist nach Auskunft eines Sprechers des Polizeipräsidiums in Aalen ein solcher Unfall bislang nicht bekannt.

Es gebe aber durchaus immer mehr besondere Fortbewegungsmittel, weil Elektromotoren im Handel gekauft und an alles mögliche angeschraubt werden könnten.

Es mache einen Unterschied, ob Rad, Roller oder Skateboard mit dem Fuß und Muskelkraft angetrieben werde oder mit einem Motor. Wichtig sei jedoch, die jeweiligen Bestimmungen zu kennen, um sicher im öffentlichen Verkehr unterwegs zu sein.

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SWR