Die sogenannten „KlimaSeniorinnen“ sind knapp 2000 älteren Frauen, die sich zu einem Verein zusammengeschlossen haben. Um ihr Land zu mehr Klimaschutz zu verpflichten, haben sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Klage eingereicht. Nationale Gerichte hatten ihre Klage zuvor abgewiesen.
Seniorinnen sind besonderem Risiko ausgesetzt
Ältere Menschen seien vom Klimawandel besonders betroffen, argumentiert Rosemarie Wydler-Wälti, die Co-Präsidentin der "KlimaSeniorinnen", gerade auch bei Hitzewellen - das sei wissenschaftlich nachgewiesen und von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt.
Der Fall wird im Straßburger Gericht prioritär und in der Großen Kammer behandelt. Das heißt, 17 Richterinnen und Richter müssen daran die Europäische Menschenrechtskonvention grundlegend auslegen.
"Wenn alle Staaten so handeln würden wie die Schweiz, würde die globale Erderwärmung bis zu drei Grad betragen. Mit verheerenden Folgen - nicht nur, aber auch für Seniorinnen."
Richtungsweisender Präzedenzfall
Im Fall der "KlimaSeniorinnen" geht es also auch um die Grundsatzfrage, ob ein einzelner Staat für Folgen des Klimawandels verantwortlich gemacht werden kann. Haben die Seniorinnen Erfolg, dann würde das anderen den Beschwerdeweg gegen Staaten potenziell eröffnen, zumindest innerhalb von Europa, so Johannes Reich, Professor für Umwelt an der Universität Zürich. Ein Urteil aus Straßburg wird frühestens Ende des Jahres erwartet.