Der Schriftzug des Waffenproduzenten Heckler und Koch steht vor der Firmenzentrale in Oberndorf (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Bernd Weissbrod)

Oberlandesgericht Düsseldorf

Gerichtsentscheidung: Heckler & Koch kann mit Großauftrag rechnen

Stand
AUTOR/IN
Hardy Faißt

Der Großauftrag der Bundeswehr über 120.000 Gewehre an den Waffenhersteller Heckler & Koch ist rechtens. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch endgültig entschieden.

Der Waffenhersteller Heckler & Koch aus Oberndorf (Kreis Rottweil) hat den Großauftrag der Bundeswehr über 120.000 Gewehre so gut wie in der Tasche. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch eine Beschwerde des Mitbewerbers C.G. Haenel aus Suhl (Thüringen) endgültig zurückgewiesen.

Obwohl Haenel den Zuschlag für den Bundeswehr-Großauftrag bereits vor gut zwei Jahren erhalten hatte, machte der Bund damals einen Rückzieher. Als Grund wurde eine Patentrechtsverletzung genannt, bei der es um winzige Öffnungen im neuen Sturmgewehr ging. Inhaber des Patents: Heckler & Koch.

Kartellamt kritisiert Bundeswehr-Beschaffungsamt wegen Sturmgewehr-Auftrag (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul)
Heckler & Koch beliefert die Bundeswehr seit Jahrzehnten mit Waffen.

Haenel scheiterte vor dem Bundeskartellamt

Der Waffenbauer Haenel wurde umgehend aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dagegen hatten sich die Thüringer gewehrt und Beschwerde eingelegt. Diese hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun in letzter Instanz zurückgewiesen. Zuvor war Haenel schon vor dem Bundeskartellamt mit einer Beschwerde gescheitert. Heckler & Koch kann jetzt also ziemlich sicher mit dem Großauftrag rechnen. Nur der Bundestag muss noch zustimmen, was aber als sicher gilt. Nach eigenen Angaben beliefert Heckler & Koch die Bundeswehr bereits seit sechs Jahrzehnten mit Standardwaffen.

Stand
AUTOR/IN
Hardy Faißt